Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

100 Nr. 14. 1918. 
28. Juni 1917, betreffend die Zustimmung zur Herstellung und den Verkehr mit Schuh- 
warenbestandteilen, die ganz oder zum Teil aus Gummi bestehen, außer Kraft. 
Berlin SW 48, Wilhelmstr. 8, den 10. Januar 1918. 
Ersatzsohlen-Gesellschaft m. b. H. 
Jacobowski. 
(2) Bekanntmachung vom 22. Jannar 1918, betreffend den Vorbereitungsdienst 
und die Prüfung für den Registraturdienst bei den Großherzoglichen Domanial= 
ämtern. 
Der & 12 der Bestimmungen, betreffend den Vorbereitungsdienst und die 
Prüfung für den Registraturdienst bei den Großherzoglichen Domanialämtern 
— Bekanntmachung vom 12. Februar 1907, Rbl. Nr. 6 — wird mit Geneh- 
migung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs dahin abgeändert, daß den 
Amtspraktikanten die Verheiratung künftig ohne Einholung der besonderen Ge- 
nehmigung des unterzeichneten Ministeriums gestattet sein soll. 
Schwerin, den 22. Januar 1912. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Finanzministerium, 
Abteilung für Domänen und Forsten. 
v. Blücher. 
(3) Bekanntmachung vom 21. Januar 1918, betreffend die Anordnung von 
Vormundschaften über Angehörige des Königreichs Polen. 
Auffeine durch das Königlich Preußische Justizministerium veranlaßte Anfrage, 
ob die im Artikel 23 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Ge- 
setzbuche bezeichneten Voraussetzungen für die Anordnung einer Vor- 
mundschaft über Angehörige des Königreichs Polen nach dessen Ge- 
setzen vorliegen, 
hat der Provisorische Staatsrat des Königreichs Polen, Justizabteilung, 
5 Dezember 1917 folgende Erklärung abgegeben: 
In Beantwortung des Schreibens vom 5. November 1917 — 
Nr. St. I. 1626 — beehrt sich die Justizabteilung zu erklären, daß, 
da nach den im Königreiche Polen geltenden Vorschriften des Bürger-
	        
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