Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar. 16. 118 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918 
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 29. Januar 1918., 
  
  
Inhalt. 
II Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Verbot unbefugten Waffentragens und 
den Handel mit Waffen. (2) Bekanntmachung, betreffend Baumwoll= 
nähfäden und Leinennähzwirn. (3) Bekanntmachung, betreffend den 
Absatz neuer hölzerner Fässer, Kübel, Bottiche und ähnlicher Gebinde. 
(4) Bekanntmachung, betreffend die Getreide-Durchschnittspreise, nach denen 
der Geldkanon der Domanial-Erbpächter usw. für die nächste 3ahlune 
periode zu berechnen ist. 
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 23. Januar 1918, betreffend Verbot unbesugten 
Waffentragens und den Handel mit Waffen. 
Nachstehende Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos des 
IX. Armeekorps zu Altona wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 23. Janvar 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
III V 2. Nr. 8926/173. Nr. 146. Altona, den 18. Januar 1918. 
verordnung, 
betreffend Verbot unbefugten Waffentragens und den Handel mit Waffen. 
Auf Grund des 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 
bestimme ich für den Bereich des stellvertr. IX. A.-K. folgendes: 
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