158
So unsicher ist in der Kirchengeschichte die Auktoritaͤt
der größten Männer! Es ist traurig zu sehen, wie allgemein
sich dieser Irrthum von diesem vermeinten codice
Eecclesiae universae oder codice Chalcedonensi ausgebreitet
hat. Florens in seiner Abhandlung deorigine, arte et
auctoritate juris ranonici, welche im ersten Theil seiner
Werke steht, machte Einwürfe gegen die Aechtheit dieses
Justellischen codex, besonders war der stolze Titel desselben
mehreren anstößig: aber alle ihre Einwürfe waren entweder
bloße petitiones principii, oder sonst von geringer
Bedeutung. Nur den Ballerini blieb die Ehre, die ganze
Sache nicht allein durch Gründe, die aus Justells eigner
Vorrede genommen sind, sondern auch durch andere, auf vatikanische
Handschriften sch beziehende Argumente, in das
bellste Licht zu setzen. V. Appendix ad S. Leonis M.
Opera (Venetiis 1757.) P. 1. C. 1. peg. 3 — 1.Der
wichtigste Einwurf gegen die Auktorität der sardicensischen
Schlüsse beruht auf der Untersuchung unsrer dritten Frage.
3. Was ist die wahre Beschaffenheit des Streits der
afrikanischen Vaͤter mit den römischen Bischöfen Zosimus
und Eölestin? Wie war es moͤglich, daß von
diesen ein paar sardicensische Schluͤsse fuͤr nicaͤnische
gehalten werden konnten?
g. II.
Urban, Bischof von Sikka in Numidien, erkommunicirte
den Presbyter Apiarius, weil er wegen vieler groben Verbrechen
verklagt worden, und nicht einmal recht ordinirt
war. Dem Exkommunicirten wäre die Appellation an eine
Movinzialsynode offen gestanden, oder an den Primaten (denn