Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 23. 1918. 195 
Vordruck VII. 
Liste 
der bereits im Geburtsjahr zur Impfung gelangten Kinder für 19 
Bemerkungen. 
I. In die „Liste der bereits im Geburtsjahr zur Impfung vorgestellten Kinder“ sind 
vom Impfarzt die Namen usw. nach Maßgabe der Spaltenüberschriften von allen 
denjenigen Kindern einzutragen, die vor Ablauf desjenigen Kalenderjahrs, inner- 
halb dessen sie geboren sind, bereits zur Impfung vorgestellt und wirklich geimpft 
worden sind. 
II. In Spalte 7 ist der Name derjenigen Anstalt oder sonstigen Stelle, von der der 
Impfstoff bezogen wurde, einzutragen. 
III. Die Erstimpfung hat als erfolgreich zu gelten, wenn mindestens eine Pustel zur 
regelmäßigen Entwicklung gekommen ist.
	        
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