Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 25. 207 
ierungs- 
für das 
Großherzogtum Meckleuburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 11. Februar 1918. 
  
    
• 
5. 
   
  
  
  
Anhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Absatz von konservierten Gurken aller 
#t Art. (2) Bekanntmachung, betreffend vorläufige Festsetzung der Uber- 
« nahmepreise von Brennstoffen. 
— 
  
. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 6. Februar 1918, betreffend Absatz von konservierten 
Gurken aller Art. 
Nachstehende in Nr. 31 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Bekannt- 
machung der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung G. m. b. H. 
vom 1. Februar 1918 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 6. Februar 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
Belkianntmachung 
über konservierte Gurken aller Art. 
Auf Grund der Verordnung des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamts über 
die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 23. Jannar 1918 (RGl. S. 46) wird 
n Zustimmung der Verwaltungsabteilung der Reichsstelle für Gemüse und Obst 
estimmt: 
43
	        
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