Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855. (21)

(495  )

53.  Mit  der  Ausführung  dieses  Gesetzes  beauftragen  Wir  Unser  Ministerium  des
Innern.

Urkundlich  haben  Wir  dieses  Gesetz  eigenhändig  unterschrieben  und  das  Königliche
Siegel  beidrucken  lassen.

Dresden,  am  1  ten  August  1855.
Johann.

Friedrich  Ferdinand  Freiherr  von  Beust.

 

 

73)  Verordnung

zur  Ausführung  des  Gesetzes  vom  15ten  August  1855  über  die  Berichtigung  von
Wasserläufen  und  die  Ausführung  von  Ent=  und  Bewässerungsanlagen;
vom  15ten  August  1855.

Zur  Ausführung  des  Gesetzes  vom  15ten  August  1855  über  die  Berichtigung  von  Wasser—

läufen  und  die  Ausführung  von  Ent-  und  Bewässerungsanlagen  wird  hierdurch  verordnet,
wie  folgt:

##  1.  Der  Antrag  auf  Berichtigung  eines  Wasserlaufes  durch  die  nach  §  1  des  Ge-Zu  ##1u.  830.
setzes  vom  15ten  August  1855  dazu  Verpflichteten  oder  auf  Genehmigung  einer  solchen  Anträge.
Berichtigung  zur  Ausführung  durch  freiwillige  Unternehmer  (§&  30  des  Gesetzes)  ist  bei
der  Amtshauptmannschaft  des  Bezirks,  in  welchem  die  zu  berichtigende  Strecke  oder  ein
Theil  derselben  gelegen  ist,  anzubringen.

Die  Amtshauptmannschaft  hat  hierauf,  soweit  ihr  die  einschlagenden  Verhältnisse  nicht
bereits  ohnehin  bekannt  sind,  dieselben  an  Ort  und  Stelle  vorläufig  und  ohne  Zuziehung

von  Sachverständigen  zu  erörtern  und  sodann  über  den  Antrag  gutachtlichen  Bericht  an
die  vorgesetzte  Kreisdirection  zu  erstatten.

§#  2.  Das  Ministerium  des  Innern  wird  sodann  auf  Vortrag  der  Kreisdirection  in
jedem  einzelnen  Falle  darüber  Entschließung  fassen,  ob  und  welche  weitere  Nachweisungen,
  oder  welche  Leistungen  als  Vorbedingung  für  ein  weiteres  Eingehen  auf  die  beantragte
Berichtigung  von  den  Antragstellern  zu  fordern  sind.

&l  3.Betbeiligten,  welche  auf  Grund  der  im  §  1  des  Gesetzes  enthaltenen  Vorschrift  Ausführung  der

eine  Berichtigung  beantragen,  steht  es  frei,  ihrem  Antrage  sofort  einen  Plan  für  die  Aus=  Vorarbeiten.
»  .  .»  .  a)  durch  die
führung  derselben  beizufügen,  welcher  solchenfalls  den  in  §  2  des  Gesetzes  und  88  7  und  8  Antragsteller.