Nr. 32. 243
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgeaeben Schwerin, Donnerstag, den 21. Februar 1918.
Inhalt.
II. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend Staatsvertrag zwischen den Regierungen
der Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz
über den Bau und den Betrieb einer Eisenbahn zwischen dem Flecken
Mirow und dem Militär-Flugplatz an der Müritz.
(1) Bekanntmachung vom 15. Februar 1918, betreffend Staatsvertrag zwischen
den Regierungen der Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-
Strelitz über den Bau und den Betrieb einer Eisenbahn zwischen dem Flecken
Mirow und dem Militär-Flugplatz an der Müritz.
Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog und Seine Königliche Ho-
heit der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz den am 15. Oktober 1917 zu
Schwerin zwischen beiderseitigen Bevollmächtigten abgeschlossenen Vertrag
wegen des Baues und Betriebes einer Eisenbahn zwischen dem Flecken Mirow
und dem Militärflugplatz an der Müri genehmigt haben und die Ratifikations-
Urkunden ausgewechselt worden sind, wird dieser Vertrag zur: Nachachtung der
beteiligten Behörden und zur Kenntnis des Publikums nachstehend bekannt
gemacht.
Schwerin, den 15. Februar 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerium.
Langfeld. v. Blücher. L. v. Meerheimb.
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