280 Nr. 38. 1918.
Wir Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg,
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der
Lande Rostock und Stargard Herr usw.
Tun kund hiermit:
Nach Gottes unerforschlichem Ratschlusse ist Unser innigstgeliebter Herr
Vetter, der Allerdurchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Adolf Friedrich,
Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg,
auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr, am 23. Februar im
36. Lebensjahre und im 4. Jahre seiner segensreichen Regierung aus diesem
Leben geschieden.
Schweres Leid, ein unersetzlicher Verlust hat dadurch das Großherzogliche
Haus und das ganze Land Mecklenburg getroffen. Groß ist der Schmerz
aller treuen Untertanen des Verblichenen.
In Ansehung der jetzt eröffneten Regierungsfolge bedürfen verschiedene
Tatsachen noch einer sicheren und objektiven Klärung. Das Wohl des Landes
gestattet jedoch keine Unterbrechung der Regierungstätigkeit.
Auf Grund der Hausgesetze und Verträge haben Wir deshalb als nächster
Agnat die Regierungsgewalt in dem Großherzogtum übernommen.
Indem Wir solches hiermit gnädigst zu erkennen geben, versehen Wir
Uns zu allen Angehörigen des Großherzogtums, Beamten und Vasallen,
welches Standes und welcher Würde sie auch sein mögen, daß sie Uns als
dem Verweser der Großherzoglichen Lande unverbrüchliche Treue und un-
weigerlichen Gehorsam leisten, sich auch überall so verhalten werden, wie es
treuen Untertanen und Dienern gegen ihre Landesherrschaft geziemt.
Auch wollen Wir alle Hof-, Staats= und Kirchendiener in ihren Amtern
und Würden hiermit gnädigst bestätigen und, von ihrer Treue überzeugt,
eine Erneuerung ihrer Diensteide von ihnen nicht begehren, sondern sie durch
die von ihnen geleisteten Eide auch ferner für verpflichtet halten. Desgleichen
werden alle bestehenden Spezial-Geschäfts-Kommissorien hierdurch von uns
estätigt.