Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

404 Nr. 57. 1918. 
ein ungehinderter, regelrechter Wagenumlauf unbedingt auch während der Oster- 
keiertage sichergestellt werden muß, jegliche Stockung oder Verzögerung muß unter 
allen Umständen vermieden werden. Empfänger und Absender haben rechtzeitig die 
nötigen Maßnahmen zu treffen. Soweit die mit allen Mitteln zu erstrebende Selbsthilfe 
nicht möglich oder nicht ausreichend ist, werden militärische Hilfsaktionen in gleicher 
Weise wie an den Wochentagen gestellt werden. 
V. s. d. st. G. 
v. Voß. 
  
 
	        
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