Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

39. 
40. 
41. 
42. 
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Nr. 58. 1918. 
5. Fenstergrisfe und Fensterknöpfe (s. auch lfd. Nr. 49), die nicht zur Betätigung 
eines Verschlusses dienen. Ausgenommen sind Griffe und Kuöpfe, deren Griff- 
teile nicht vollständig aus den beschlagnahmten Metallen bestehen. 
36. Filterrahmen, Filterroste und Filterzellen in Rahmenfiltern, Schalenfiltern, 
Trommelfiltern und ähnlichen Filtrationsanlagen, soweit sie nicht im Ge- 
brauch sind. 
. Füllungen und Haudleisten von Geländern und Balkongittern. 
uGeländer, Griffe und Gitter (s. auch lfd. Nr. 50) an Dächern, an Balkons, an 
Fenstern, in Gängen, in Warteräumen, an Badewannen und Bädern, auch frei- 
stehende, soweit die Entfernung ohne Verletzung polizeilicher Vorschriften statt- 
haft ist. 
Hauswasserpumpen, stillgesetzte oder ausgebaute, nebst zugehörigen Brunnen= 
rohren, Brunnenventilen, Kolbenstiefeln und Rohrleitungen dazu. 
Rohrleitungen, Reduzierventile und andere Vorrichtungen zu Ausschankappa- 
raten für Bier, Selterswasser, Limonaden und andere Flüssigkeiten, soweit sie 
nicht im Gebrauch sind. 
Treppenschutzstangen und Geländer (s. auch lfd. Nr. 54); Halter und Endigungen 
dazu; Ringe und sonstiges Zubehör für Treppenseile, alles, soweit die Entfer- 
nung ohne Verletzung polizeilicher Vorschriften statthaft ist. 
Türknöpfe, Türgriffe, Türhandhaben, Türstangen nebst Zubehör (s. Ifd. Nr. 55), 
soweit sie nicht zur Betätigung eines Verschlusses dienen, an Haustüren, an- 
Korridor= und an Zimmertüren, an Ladentüren, an Drehtüren, an Windfang- 
türen und an Fahrstuhltüren. Ausgenommen sind Knöpfe, Griffe usw., deren 
Griffteile nicht vollständig aus den beschlagnahmten Metallen bestehen. 
Ventilationsklappen, Luftgitter. 
  
Lfd. NVr. Reihe III. 
44. Gewichte von 20 g Stückgewicht und darüber. Ausgenommen sind Normal-= 
45. 
46. 
17. 
gewichte zum Zwecke der Eichung, Präzisionsgewichte für wissenschaft- 
liche und technische Zwecke in Apotheken, bei Behörden, in staatlichen Instituten, 
in technischen Betrieben, bei Banken, Goldankaufsstellen, Münzstellen und 
Juwelieren. 
Hohlmaße (Maßgefäße, auch Meßkannen genannnt). 
Tropfsiebe und sonstige lose Teile von Schanktischen, von Anrichten, von Schank- 
büfetts, von Ladentischen, von Theken u. dgl. 
Viehglocken. 
Lfd. Nr. Reihe IV. 
19. 
49. 
Brauseköpfe (s. auch lfd. Nr. 34) von Badeeinrichtungen in Badeanstalten, Kran- 
kenhäusern, gewerblichen Betrieben und öffentlichen Einrichtungen, jedoch nicht 
die Zuleitungsrohre. 
Fenstergriffe und Fensterknöpfe (s. auch lfd. Nr. 35), welche zur Betätigung eines 
Verschlusses dienen. Ausgenommen sind Griffe und Knöpfe, deren Griffteile 
nicht vollständig aus den beschlagnahmten Metallen bestehen, und Griffe von 
Baskülverschlüssen.
	        
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