Oesterreich-Angarn. 277
Budgets — einem Antrag der durch nichts anderes begründet wird, als durch
imaginäre Tendenzen die man dem Ministerium unterstellt, durch nebelhafte
Befürchtungen, ja selbst durch Sensationsnachrichten der Zeitungen.
Wenn gestern ein Redner von der linken Seite des Hauses bemerkt hat, daß
unter den Deutschen in Böhmen eine große Beunruhigung herrsche, so finde
ich es gegenüber solchen Preßmanövern vollkommen verständlich und erklärlich.
Allein die Deutschen in Böhmen mögen sich beruhigen. So wie das Ministerium
bisher noch keines ihrer Rechte auch nur im entferntesten verkürzt hat,
so schließt es auch jeden solchen Gedanken für alle Zukunft unbedingt aus.
Wahrlich, noch nie ist eine so folgenschwere Krisis, wie diejenige ist, welche der
Antrag des Abg. Groß bezielt, in so ungerechtfertigter Weise heraufbeschworen
worden. Das Ministerium muß sich daher auch feierlich verwahren gegen die
unheilvollen Consequenzen, welche ein solcher, wie ein anderer Redner heute
bereits hervorgehoben hat, in der parlamentarischen Geschichte aller Staaten
geradezu unerhörter Vorgang möglicherweise im Gefolge haben kann, und es
muß die volle Verantwortlichkeit hiefür denjenigen überlassen, welche in solcher
Weise die Staatsmaschinerie zum Stillstand bringen wollen.
Der Sieg des Ministeriums ist bezüglich der Stimmenzahl kein
imposanter, die Niederlage der Verfassungspartei dagegen eine vollkommene:
der Zusammenhang der Partei ist gesprengt, das Ministerium
aber hat nunmehr freie Hand, den Reichsrath, sobald es ihm beliebt,
heimzuschicken und seine föderalistische Campagne in und mit den Landtagen
zu beginnen.
8. Juni. (Ungarn.) Beginn der Provincialisirung der Militärgrenze.
10.
Zwei kais. Verordnungen befehlen die Entlassung der beiden Warasdiner
Regimenter, dann der Städte Zengg (welche als Freihafen constituirt
werden soll), Belovar, Militär-Sissek und Ivanic aus dem Militärverbande.
Die eine, von den Ministern Kuhn und Andrassy contrasignirte, Verordnung
behandelt die Uebergabe dieser Gebietstheile von der Militär= an die Civilgewalt.
Aus dieser Verordnung geht unter anderm hervor, daß die Bestimmungen
des österreichischen Wehrgesetzes in der Grenze nur eine partielle
Anwendung finden dürften, und daß die Verwaltung während des Uebergangs
auch fast ausschließend in militärischen Händen zu verbleiben scheint. Die
andere Verordnung ist von Andrassy, Pejacsevich und Bedekovich contrasignirt,
und betrifft die Uebernahme dieser Gebiete in die Civilverwaltung. Selbstverständlich
werden dieselben mit Croatien und Slavonien vereint, und deren
Vertreter, 11 an der Zahl, nehmen ihren Sitz im Agramer Landtage ein.
Die öffentliche Meinung in Ungarn spricht sich über die Maßregel sehr befriedigt
aus, da das Territorium des Staats dadurch um 600 Quadratmeilen
und 1,200,000 Einwohner vermehrt wird und überdieß die reichen Militärgrenzwaldungen
für ungarisches Staatseigenthum erklärt werden. Die ganze
Maßregel stützt sich auf den Ausgleich zwischen Ungarn und Croatien, der dadurch
von Seite Ungarns eine neue Bekräftigung erhält, während er gleichzeitig
von der nationalen Partei in Croatien bei den Landtagswahlen in Frage
gestellt wird.
„ (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: Specialdebatte über das
Budget. Selbst die 120,000 fl. für den Dispositionsfonds werden
mit 76 gegen 62 Stimmen bewilligt.
„ (Oesterreich.) Reichsrath, Abg.-Haus: Fortsetzung der Specialdebatte
über das Budget: Annahme einer Anzahl von Resolutionen
zum Budget des Cultusministeriums.