Full text : Europäischer Geschichtskalender. Zwölfter Jahrgang. 1871. (12)

Oesterreich-Angarn.  277

Budgets  —  einem  Antrag  der  durch  nichts  anderes  begründet  wird,  als  durch
imaginäre  Tendenzen  die  man  dem  Ministerium  unterstellt,  durch  nebelhafte
  Befürchtungen,  ja  selbst  durch  Sensationsnachrichten  der  Zeitungen.
Wenn  gestern  ein  Redner  von  der  linken  Seite  des  Hauses  bemerkt  hat,  daß
unter  den  Deutschen  in  Böhmen  eine  große  Beunruhigung  herrsche,  so  finde
ich  es  gegenüber  solchen  Preßmanövern  vollkommen  verständlich  und  erklärlich.
Allein  die  Deutschen  in  Böhmen  mögen  sich  beruhigen.  So  wie  das  Ministerium
  bisher  noch  keines  ihrer  Rechte  auch  nur  im  entferntesten  verkürzt  hat,
so  schließt  es  auch  jeden  solchen  Gedanken  für  alle  Zukunft  unbedingt  aus.
Wahrlich,  noch  nie  ist  eine  so  folgenschwere  Krisis,  wie  diejenige  ist,  welche  der
Antrag  des  Abg.  Groß  bezielt,  in  so  ungerechtfertigter  Weise  heraufbeschworen
worden.  Das  Ministerium  muß  sich  daher  auch  feierlich  verwahren  gegen  die
unheilvollen  Consequenzen,  welche  ein  solcher,  wie  ein  anderer  Redner  heute
bereits  hervorgehoben  hat,  in  der  parlamentarischen  Geschichte  aller  Staaten
geradezu  unerhörter  Vorgang  möglicherweise  im  Gefolge  haben  kann,  und  es
muß  die  volle  Verantwortlichkeit  hiefür  denjenigen  überlassen,  welche  in  solcher
Weise  die  Staatsmaschinerie  zum  Stillstand  bringen  wollen.

Der  Sieg  des  Ministeriums  ist  bezüglich  der  Stimmenzahl  kein
imposanter,  die  Niederlage  der  Verfassungspartei  dagegen  eine  vollkommene:
  der  Zusammenhang  der  Partei  ist  gesprengt,  das  Ministerium
aber  hat  nunmehr  freie  Hand,  den  Reichsrath,  sobald  es  ihm  beliebt,
heimzuschicken  und  seine  föderalistische  Campagne  in  und  mit  den  Landtagen
  zu  beginnen.

8.  Juni.  (Ungarn.)  Beginn  der  Provincialisirung  der  Militärgrenze.

10.

Zwei  kais.  Verordnungen  befehlen  die  Entlassung  der  beiden  Warasdiner
  Regimenter,  dann  der  Städte  Zengg  (welche  als  Freihafen  constituirt
werden  soll),  Belovar,  Militär-Sissek  und  Ivanic  aus  dem  Militärverbande.
Die  eine,  von  den  Ministern  Kuhn  und  Andrassy  contrasignirte,  Verordnung
behandelt  die  Uebergabe  dieser  Gebietstheile  von  der  Militär=  an  die  Civilgewalt.
  Aus  dieser  Verordnung  geht  unter  anderm  hervor,  daß  die  Bestimmungen
  des  österreichischen  Wehrgesetzes  in  der  Grenze  nur  eine  partielle
Anwendung  finden  dürften,  und  daß  die  Verwaltung  während  des  Uebergangs
auch  fast  ausschließend  in  militärischen  Händen  zu  verbleiben  scheint.  Die
andere  Verordnung  ist  von  Andrassy,  Pejacsevich  und  Bedekovich  contrasignirt,
und  betrifft  die  Uebernahme  dieser  Gebiete  in  die  Civilverwaltung.  Selbstverständlich
  werden  dieselben  mit  Croatien  und  Slavonien  vereint,  und  deren

Vertreter,  11  an  der  Zahl,  nehmen  ihren  Sitz  im  Agramer  Landtage  ein.

Die  öffentliche  Meinung  in  Ungarn  spricht  sich  über  die  Maßregel  sehr  befriedigt
  aus,  da  das  Territorium  des  Staats  dadurch  um  600  Quadratmeilen
und  1,200,000  Einwohner  vermehrt  wird  und  überdieß  die  reichen  Militärgrenzwaldungen
  für  ungarisches  Staatseigenthum  erklärt  werden.  Die  ganze
Maßregel  stützt  sich  auf  den  Ausgleich  zwischen  Ungarn  und  Croatien,  der  dadurch
  von  Seite  Ungarns  eine  neue  Bekräftigung  erhält,  während  er  gleichzeitig
  von  der  nationalen  Partei  in  Croatien  bei  den  Landtagswahlen  in  Frage
gestellt  wird.

„  (Oesterreich.)  Reichsrath,  Abg.-Haus:  Specialdebatte  über  das
Budget.  Selbst  die  120,000  fl.  für  den  Dispositionsfonds  werden
mit  76  gegen  62  Stimmen  bewilligt.
„  (Oesterreich.)  Reichsrath,  Abg.-Haus:  Fortsetzung  der  Specialdebatte
  über  das  Budget:  Annahme  einer  Anzahl  von  Resolutionen
zum  Budget  des  Cultusministeriums.