Nr. 63.
1918.
451
Keinesfalls dürfen bei dem Absatz der hierunter verzeichneten Obstweine Preise
überschritten werden, die betragen:
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I. beim Verkauf durch Hersteller an den
Handel
1. in Fässern oder offenen Gefäßen von .
101Jnhaltunddarüber....für110,950,850,90l,501-701,802,000,80
2. in offenen Gefäßen unter 10 1. In- ç
alt -........ fiik111,05-;0,951,oo1,651,851,952,150,90
3. in geschlossenen Flaschen zu mindestens
0,7 1 Inhalt (Flasche ist frachtfrei zu-
rückzugeben oder zum Einstandspreis .
zuvergüten)..... ·....für1Fl.1,050,951,001,651,851,952,150,90
II. beim Verkauf durch Hersteller mit
Ausnahme der Gastwirte an Verbraucher
und beim Weiterverkauf im Groß= und
Zwischenhandel:
1. in Fässern und offenen Gefäßen von .
101Jnhaltunddarübek....für11«1,151,051,101,802,002,102,301,00
2. in offenen Gefäßen unter 10 1 In- «"
alt................ fürn1,251,151,201,902,102,202,401,10
3. in geschlossenen Flaschen zu mindestens
0,7 1 Inhalt (Flasche ist frachtfrei zu-
rückzugeben oder zum Einstandspreis
zu vergüten) . .. .. . . .. für 1 F.,25% 15% 10 20 0%
III. bei der Abgabe an Verbraucher durch
den Groß-, Zwischen= und Kleinhandel:
1. in Fässern und offenen Gefäßen von
10 1 Inhalt und darüber. für 1111,20|1,1011,15/ 1,9/2,102,20/2, 41,05
2. in offenen Gefäßen unter 10 1 In- .
alt..-............. für11I,251,15I,201,952,152,25-2,451,10
3. in geschlossenen Flaschen zu mindestens «
0,7 1 Inhalt (Flasche ist frachtfrei zu-
rückzugeben oder zum Einkaufspreis «
zuvergüten)......... fük1FL1,45I1,3511,4o,2,35«-2,502,75.3,—1,30