Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 63. 
1918. 
451 
Keinesfalls dürfen bei dem Absatz der hierunter verzeichneten Obstweine Preise 
  
überschritten werden, die betragen: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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I. beim Verkauf durch Hersteller an den 
Handel 
1. in Fässern oder offenen Gefäßen von . 
101Jnhaltunddarüber....für110,950,850,90l,501-701,802,000,80 
2. in offenen Gefäßen unter 10 1. In- ç 
alt -........ fiik111,05-;0,951,oo1,651,851,952,150,90 
3. in geschlossenen Flaschen zu mindestens 
0,7 1 Inhalt (Flasche ist frachtfrei zu- 
rückzugeben oder zum Einstandspreis . 
zuvergüten)..... ·....für1Fl.1,050,951,001,651,851,952,150,90 
II. beim Verkauf durch Hersteller mit 
Ausnahme der Gastwirte an Verbraucher 
und beim Weiterverkauf im Groß= und 
Zwischenhandel: 
1. in Fässern und offenen Gefäßen von . 
101Jnhaltunddarübek....für11«1,151,051,101,802,002,102,301,00 
2. in offenen Gefäßen unter 10 1 In- «" 
alt................ fürn1,251,151,201,902,102,202,401,10 
3. in geschlossenen Flaschen zu mindestens 
0,7 1 Inhalt (Flasche ist frachtfrei zu- 
rückzugeben oder zum Einstandspreis 
zu vergüten) . .. .. . . .. für 1 F.,25% 15% 10 20 0% 
III. bei der Abgabe an Verbraucher durch 
den Groß-, Zwischen= und Kleinhandel: 
1. in Fässern und offenen Gefäßen von 
10 1 Inhalt und darüber. für 1111,20|1,1011,15/ 1,9/2,102,20/2, 41,05 
2. in offenen Gefäßen unter 10 1 In- . 
alt..-............. für11I,251,15I,201,952,152,25-2,451,10 
3. in geschlossenen Flaschen zu mindestens « 
0,7 1 Inhalt (Flasche ist frachtfrei zu- 
rückzugeben oder zum Einkaufspreis « 
zuvergüten)......... fük1FL1,45I1,3511,4o,2,35«-2,502,75.3,—1,30
	        
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