Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr.  63.

1918.

451

Keinesfalls  dürfen  bei  dem  Absatz  der  hierunter  verzeichneten  Obstweine  Preise

 

überschritten  werden,  die  betragen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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I.  beim  Verkauf  durch  Hersteller  an  den
Handel
1.  in  Fässern  oder  offenen  Gefäßen  von  .
101Jnhaltunddarüber....für110,950,850,90l,501-701,802,000,80
2.  in  offenen  Gefäßen  unter  10  1.  In-  ç
alt  -........  fiik111,05-;0,951,oo1,651,851,952,150,90
3.  in  geschlossenen  Flaschen  zu  mindestens
0,7  1  Inhalt  (Flasche  ist  frachtfrei  zurückzugeben
  oder  zum  Einstandspreis  .
zuvergüten).....  ·....für1Fl.1,050,951,001,651,851,952,150,90
II.  beim  Verkauf  durch  Hersteller  mit
Ausnahme  der  Gastwirte  an  Verbraucher
und  beim  Weiterverkauf  im  Groß=  und
Zwischenhandel:
1.  in  Fässern  und  offenen  Gefäßen  von  .
101Jnhaltunddarübek....für11«1,151,051,101,802,002,102,301,00
2.  in  offenen  Gefäßen  unter  10  1  In-  «"
alt................  fürn1,251,151,201,902,102,202,401,10
3.  in  geschlossenen  Flaschen  zu  mindestens
0,7  1  Inhalt  (Flasche  ist  frachtfrei  zurückzugeben
  oder  zum  Einstandspreis
zu  vergüten)  .  ..  ..  .  .  ..  für  1  F.,25%  15%  10  20  0%
III.  bei  der  Abgabe  an  Verbraucher  durch
den  Groß-,  Zwischen=  und  Kleinhandel:
1.  in  Fässern  und  offenen  Gefäßen  von
10  1  Inhalt  und  darüber.  für  1111,20|1,1011,15/  1,9/2,102,20/2,  41,05
2.  in  offenen  Gefäßen  unter  10  1  In-  .
alt..-.............  für11I,251,15I,201,952,152,25-2,451,10
3.  in  geschlossenen  Flaschen  zu  mindestens  «
0,7  1  Inhalt  (Flasche  ist  frachtfrei  zurückzugeben
  oder  zum  Einkaufspreis  «
zuvergüten).........  fük1FL1,45I1,3511,4o,2,35«-2,502,75.3,—1,30