Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

600 Nr. 78. 1918. 
1. die Kilometersätze auf Eisenbahnen in allen Klassen um 2 Pfennige 
erhöht sein sollen und daneben dem Rechnungssteller gestattet sein soll, 
den tatsächlich aufgewendeten Schnellzugsergänzungszuschlag von 
1,50 J¾ bezw. 3 , bei größeren Reisen aber an Stelle des wirklich 
gezahlten Schnellzugsergänzungszuschlages bei Benutzung der I. Wa- 
genklasse 7,5 Pfennig, der II. Wagenklasse 3,5 Pfennig und der 
III. Wagenklasse 2,5 Pfennig für je ein Kilometer der wirklich in 
zuschlagspflichtigen Schnellzügen zurückgelegten, auf volle Kilometer ab- 
zurundenden Strecke zu den übrigen Kilometergeldern in Rechnung 
zu stellen. 
Dabei hat der Beamte in seiner Kostenberechnung anzugeben, 
welche Wagenklasse er auf der betreffenden Strecke bemutzt hat. 
Der Schnellzugzuschlag sowie die erhöhte Gepäckgebühr sind schon 
bei der Erhöhung der Kilometersätze um 2 Pfennige berücksichtigt; 
2. die Entschädigung für Zu- und Abgang zur Eisenbahn im Inlande 
von 1,50 cl auf 2 (M erhöht wird; 
3. auf allen Dienstreisen zu den Diätensätzen ein Zuschlag von 50 v. H. 
statt der bisherigen 25 v. H. ohne weitere Begründung gewährt sein 
soll. Ein besonderer Zuschlag für Reisen nach Städten des Auslandes 
mit mehr als 50 000 Einwohnern darf dabei aber nicht mehr in Rech- 
nung gestellt werden. 
Gegeben durch Unser Staatsministerium. 
Schwerin, den 26. April 1918. 
Friedrich Franz. 
Langfeld. v. Blücher. L. v. Meerheimb. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 26. April 1918, betreffend Verkehr mit getragenen 
Schuhwaren und Alleder. 
Nachstehende in Nr. 14 der Mitteilungen der Reichsbekleidungsstelle veröffent- 
lichte Bekanntmachung der Reichsstelle für Schuhversorgung vom 6. April d. Is., 
betreffend Verkehr mit getragenen Schuhwaren und Altleder wird hierdurch zur
	        
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