Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar.  78.  s99

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang  1918.
Ausgegeben  Schwerin,  Dienstag,  den  30.  April  1918.

Inhalt.

1.  Abteilung.  (Nr.  18.)  Verordnung,  betreffend  Abänderung  des  revidierten  Regulativs
  über  Diäten  und  Reisekosten  usw.  vom  2.  Juni  1877.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Verkehr  mit  getragenen  Schuhwaren
und  Altleder.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  Frühgemüse  und  Frühobst.
(3)  Bekanntmachung,  betreffend  Verteilung  von  Leinennähzwirn  an
Kleinhändler.  (4)  Bekanntmachung,  betreffend  Beschlagnahme  und
Bestandsmeldung  von  Platin.  ·

 

 

 

 

I.  Abteilung.
—.  —

(Nr.  18.)  Verordnung  vom  26.  April  1918,  betreffend  Abänderung  des  revidierten
  Regulativs  über  Vergütung  von  Diäten  und  Reisekosten  usw.  vom
2.  Juni  1877.

Friedrich  Franz,  von  Gottes  Gnaden  Großherzog  von  Mecklenburg,
Fürst  zu  Wenden,  Schwerin  und  Ratzeburg,  auch  Graf  zu  Schwerin,  der
Lande  Rostock  und  Stargard  Herr  usw.

Mit  Rücksicht  auf  die  infolge  Einführung  eines  neuen  Eisenbahn-Personen=  und
Gepäcktarifs  vom  1.  April  d.  Is.  ab  eingetretene  Erhöhung  der  Eisenbahnfahrpreise
  und  Gepäckfrachten  sowie  die  bestehende  Kriegsteuerung  verordnen  Wir  in
Abänderung  des  mit  Verordnung  vom  2.  Juni  1877  erlassenen  revidierten
Regulativs  über  Vergütung  von  Diäten  und  Reisekosten  bei  Ausrichtung  von
Kommissorien  in  Zweigen  der  Zivilverwaltung  —  Rbl.  1877  Nr.  15  —  sowie
des  Beschlusses  des  Staatsministeriums  vom  1.  Juni  1917,  daß  vom  1.  April
d.  Is.  ab  bis  auf  weiteres

 

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