Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

  
  
624. Nr. 79. 1918. 
Beispiel 7 
Mittlerer Beamter, Frau und 4 zu berücksichtigende Kinder, 
Intendantursekretär. immobil, außerhalb. des Wohnortes. 
Im Zibildiènst jährlich « 5 Im Militärdienst jährlich 
Gehalt (Höchstsatz 4500 (Kx) 3300 aaaus dem Zivilgehalt 870 4 
Kriegsteuerungsbeihilffe 744 „ Militärdiensteinkommen 
Kriegsteuerungszülage 980 A Gehalt als Intendantur- 
sekreticr . . .. 2100 „„ 
Wohnungsgeldzuschuß als 
Intendantursekretäür. 630 „ 
Standortszulage 
56,25. 12 .. 675 „ 
3405 MA 
5024 4+ 4275 M 
steht sich schlechter um. . 7,49 7, rund 752 M 
12. 
13. 
14. 
und erhält diesen Betrag als Kriegsteuerungszulage. 
Die erforderlichen Angaben über die Familienverhältnisse u. a. 
(Zahl und Alter der Kinder, militärische Dienststellung des Ein- 
berufenen usw.) sind nötigenfalls durch Nachfrage bei den Angehörigen 
zu ermitteln und erforderlichenfalls durch Einsichtnahme in die Ge- 
burtsurkunden, Lehrzeugnisse, Feldpostbriefe (militärische Dienststel- 
lung des Absenders) usw. nachzuprüfen. Die Angehörigen sind auf- 
zufordern, zur Vermeidung von Weiterungen alle Veränderungen, die 
auf die Höhe der Beihilfen und Zulagen von Einfluß sind — nament- 
lich auch militärische Abordnung in die Kriegsindustrie —, umgehend 
und ohne besondere Aufforderung der Dienstbehörde des Einberufenen 
mitzuteilen. 
Die militärischen Besoldungen der als Offiziere oder obere Beamte 
der Militärverwaltung usw. einberufenen Beamten usw. sind durch 
Anfrage bei den betreffenden Militärbehörden zu ermitteln. 
Die Festsetzung und Anweisung der den Beamten, die die Besoldung 
eines Offiziers oder oberen Beamten der Militärverwaltung erhalten, 
etwa zu zahlenden Beträge erfolgt durch das vorgesetzte Ministerium 
im Einvernehmen mit dem Finanzministerium. Zu diesem Zwecke 
haben die Behörden die von ihnen aufgestellten Berechnungen dem 
zuständigen Ministerium vorzulegen.
	        
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