Ar. 83. 645.
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechleuburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 6. Mai 1918.
Inhalt.
II. Abteilung. #(1) Bekanntmachung, betreffend die Maßnahmen zur Verhütung der
Einschleppung des Fleckfiebers durch polnische Arbeiter. (2) Bekannt-
machung, betreffend mißbräuchliche Benutzung der Eisenbahnwagen.
(3) Bekanntmachung, betreffend Erzeugerrichtpreise für Frühgemüse.
(4) Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung des Kriegser-
nährungsamts vom 27. Dezember 1917 über die Gewinnung von
Laubheu. (5) Bekanntmachung, betreffend die in der Zeit vom 15. Mai
bis 31. Mai 1918 vorzunehmende Wohnung szählung.
II. Abteilung
(1) Bekanntmachung vom 1. Mai 1918, betressend die Mahnahmen zur Ver-
hütung der Einschleppung des Fleckfiebers durch polnische Arbeiter.
Oie Zuwanderung polnischer Arbeiter hat zu einer Einschleppung des Fleck-
fiebers in das Deutsche Reich geführt, in deren Gefolge bereits mehrfach über-
tragungen der Krankheit auf die Bevölkerung vorkamen. Aus diesem
Grunde sieht sich das unterzeichnete veranlaßt unter Hinweis auf die
Bekanntmachung vom 12. April 1916, die Bekämpfung der Läusegefahr
(Rbl. 1916, Nr. 64) und auf die dort Bekanntmachung vom 26. Mai
1915, betreffend die gesundheitspolizeiliche Behandlung der aus Rußland kom-
menden russisch-polnischen Arbeiter (Röl. 1915, Nr. 81) hierdurch landespolizei-
lich das Nachstehende zu verordnen:
I. Gelegentlich der möglichst bald nach Ankunft der Arbeiter an der Ar-
beitsstätte vorzunehmenden Pockenschutzimpfung — vgl. die Bekanntmachungen
vom 29. April 1908 (Rbl. Amtl. Beil. Nr. 15) und vom 18. Mai) 1912 (bl.
Amtl. Beil. Nr. 25) sind sie einer gründlichen Untersuchung auf den allgemeinen
Gesundheitszustand und nötigenfalls einer Entlausung zu unterwerfen.
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