Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar. 84. 653 
Regierungs-Blatt 
Großherzogtum Meckleuburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 8. Mai 1918. 
  
  
Inhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Erleichterung in der Ausbildung der 
Anwärter der Großherzoglichen Forstverwaltungslaufbahn, soweit sie 
Kriegsteilnehmer sind. (2) Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für 
Rindfleisch und Schweinefleisch einschließlich Wurstwaren. (3) Bekannt- 
machung, betreffend Ausfuhr von zahmen Kaninchen. (4) Bekannt- 
machung betreffend erneute Einschärfung des Rauchverbots durch Schul- 
leiter und Lehrer. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 29. April 1918, betreffend Erleichterung der Aus- 
bildung der Anwärter der Großherzoglichen Forstverwaltungslaufbahn, soweit 
sie Kriegsteilnehmer sind. 
I. Für die Anwärter der Großherzoglichen Forstverwaltungslaufbahn, 
soweit sie in dem gegenwärtigen Kriege mindestens 6. Monate Kriegsdienst ge- 
leistet haben, treten mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit 
des Großherzogs in Abänderung der Verordnung vom 25. Februar 1895, be- 
treffend Annahme und Ausbildung des Forstpersonals, nachstehende Erleichte- 
rungen in der Prüfung und Herabsetzung der praktischen Ausbildungszeit ein: 
1. Die im § 14 Absatz 1 vorgeschriebene Probearbeit (Vermessung und 
Kartierung einer kleinen Waldfläche) kommt in Wegfall. 
2. Anstatt der im § 14 B Ziffer 1 aufgeführten Kenntnisse und Fertig- 
keiten soll nur die allgemeine Kenntnis des Verfahrens beim Feld- 
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