Ar. 84. 653
Regierungs-Blatt
Großherzogtum Meckleuburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 8. Mai 1918.
Inhalt:
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Erleichterung in der Ausbildung der
Anwärter der Großherzoglichen Forstverwaltungslaufbahn, soweit sie
Kriegsteilnehmer sind. (2) Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für
Rindfleisch und Schweinefleisch einschließlich Wurstwaren. (3) Bekannt-
machung, betreffend Ausfuhr von zahmen Kaninchen. (4) Bekannt-
machung betreffend erneute Einschärfung des Rauchverbots durch Schul-
leiter und Lehrer.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 29. April 1918, betreffend Erleichterung der Aus-
bildung der Anwärter der Großherzoglichen Forstverwaltungslaufbahn, soweit
sie Kriegsteilnehmer sind.
I. Für die Anwärter der Großherzoglichen Forstverwaltungslaufbahn,
soweit sie in dem gegenwärtigen Kriege mindestens 6. Monate Kriegsdienst ge-
leistet haben, treten mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit
des Großherzogs in Abänderung der Verordnung vom 25. Februar 1895, be-
treffend Annahme und Ausbildung des Forstpersonals, nachstehende Erleichte-
rungen in der Prüfung und Herabsetzung der praktischen Ausbildungszeit ein:
1. Die im § 14 Absatz 1 vorgeschriebene Probearbeit (Vermessung und
Kartierung einer kleinen Waldfläche) kommt in Wegfall.
2. Anstatt der im § 14 B Ziffer 1 aufgeführten Kenntnisse und Fertig-
keiten soll nur die allgemeine Kenntnis des Verfahrens beim Feld-
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