706 Nr. 91. 1918.
Die Döchstpreise gelten für jede Veräußerung oder Lieferung der vorbezeichnetett
Gegenstände.
Artikel II.
Diese Nachtragsbekanntmachung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
Altona, den 18. Mai 1918.
Stellvertr. Generalkommando IX. Armeekorps.
v. Falk,
General der Infanterie.
(2) Bekanntmachung vom 7. Mai 1918, betreffend die Anrechnung des Kriegs-
dienstes auf das Dienstalter der Beamten.
Nach den durch Bekanntmachung vom 10. November 1917 (Rbl. Nr. 202)
mitgeteilten Grundsätzen ist die zurückgelegte Kriegsdienstzeit auf das Dienstalter
der landesherrlichen Beamten insoweit anzurechnen, als infolge des Kriegs-
dienstes nachweislich die zur Anstellung berechtigende Prüfung später abgelegt
oder die Befähigung zur Bekleidung des in Frage kommenden Amtes später er-
worben werden konnte. Es soll aber kein Kriegsteilnehmer einen Vorteil für
die Anrechnung dadurch haben, daß er sich der Notreifeprüfung unterzogen hat
oder infolge Einberufung zum Kriegsdienst vorzeitig in eine höhere Klasse einer
höheren Lehranstalt versetzt worden ist. Um für die Zukunft schon jetzt die
Unterlagen für die Festsetzung des Dienstalters der Beamten sicherzustellen, ist
es erforderlich, dafür Sorge zu tragen, daß später ohne Schwierigkeit ermittelt
werden kann, wieviel Zeit jeder in den Kriegsdienst eingetretene Schüler durch
die Ablegung der Notreifeprüfung oder durch die vorzeitige Versetzung gewonnen
hat. Die Direktoren der höheren Lehranstalten für die männliche Jugend werden
daher angewiesen, in ihren Akten bei jedem bisher in den Kriegsdienst eingetrete-
nen oder in Zukunft eintretenden Schüler zu vermerken, wann er unter gewöhn-
lichen Verhältnissen zur Reifeprüfung zugelassen oder in die folgende Klasse ver-
setzt worden wäre, so daß später hierüber ohne Anstellung weiterer Ermittelun-
gen entweder dem Schüler auf Antrag nachträglich eine Bescheinigung ausge-
stellt oder den Behörden auf Erfordern Auskunft erteilt werden kann.
Schwerin, den 7. Mai 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium. Abteilung für
Unterrichtsangelegenheiten.
Langfeld.
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