Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar. 105. 799 
Regierungs-Blatt 
st dea 
Großherzogtum Mechleuburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 18. Juni 1918. 
Inhalt. 
(1) Bekanntmachung, betreffend Verkauf von Schuhwerk im Kleinhandel. 
(2) Bekanntmachung, betreffend Sonderschuhbedarfsscheine. (3) Bekannt- 
machung, betreffend Julimeldung für gewerbliche Großverbraucher 
von Kohle. (4) Bekanntmachung, betreffend Versendung der im § 1 
der Reichsgetreideordnung genannten Früchte und Erzeugnisse. 
II. Abteilung. 
11 Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 14. Juni 1918, betreffend Verkauf von Schuhwerk 
Z„ im Kleinhandel. 
Nachstehende in Nr. 134 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Be- 
kanntmachung der Reichsstelle für Schuhversorgung vom 8. Juni d. Js., be- 
treffend Regelung des Verkaufs von Schuhwerk im Kleinhandel, wird hierdurch 
zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Die den Kommamalverbänden in dieser Bekanntmachung zugewiesenen Ob- 
liegenheiten sind von den Ortsobrigkeiten wahrzunehmen, im Gebiete der Ritter- 
schaft von * Konimissaren der ritterschaftlichen Bezirke der Kommunalverbände 
der Aushebungsbezirke (zu vergl. § 2 der Verordnung vom 29. Juni 1917 — 
Rbl. Nr. 112). 
Schwerin, den 14. Juni 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
.L. v. Meerheimb. 
164
	        
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