nortig sinden sollte, sie dunch die Ober- umd Tonsglner Einabn bese- n lassei#nz oder, wenn der Sache ulcht
gebolsen werden kann, davon An#srige zu machen, und diculiche Vorsa 1% zu thun haden.
wird er von Zeit zu Zeit zachsesn ob das Ab= und 0 Jussinn vorschristsmäßig besorgt, das
Lalisen und Ocbe#egister in Ordnung gehalten, oder eine negeramingtton, I o 1 Steucrrchissone. noͤthig
s Mich Falledekkanqush e, der Vorschristen &. 6. bat.
e specielle Kennimniß, 2 der Landrath nach und nach von jedem F 4 zirks sich zu erwer-
benl 8— hat, wird en raurenann und nouch machen, daß derselbe, wenn zum Bchuf Et6ê
StenerErlasse, Schägungen- -*ie-- o 5 resolvirt sind, disn Schähungen beiwohne, und dabey
nicht allei cin den Vortheil der Landescassen, sondern auch das Wohl der Unkerthanen vor Augen haf
. 15 Srt zu verbreiten, und der Aussührung gewiß zu seyn, wo es die Nobringlichern.
anforderk, 1 die mindere Erheblichkeit eine Berichto-Erstattung on ie vandes-Direcion überslüssig macht,
kamn der Landrakh, wie schon oben gedacht, theils die Aemter und Gekichte, wegen Vollzichung und Besor-
gung veranlassen; theils - cr.nr der in dem Bezirke stalionirten Gensdarmerie incl. der Husaren bedienen, als
wosche beshald an ihn zu verweisen sind, und bie zu kanstiger Verbesserung dieses Iweigs der Sluichen
Sihrhnkiclsalalnen dergestalt unter dessen Besehle gestellt Lhe, daß ihre Verlegung in den Bezirk, ihre
Dienstleistungen und die Aupsscht über ihr ne 9* nbornhmi B dem Landrath bemessen wird, iheuͤs in
soweit nditin b„ der Unterstützung von Seiten der Collegien gewaͤ eyn.
kundlich haben Wir diese Poordmung eigenhändig unen und mit Unserm Grosherzogl. Inn-
siegel wa lassen und wollen, daß erse elben in allen ihren Punkten von saͤmmtichen Unsern Behoͤrden
und i#s nan nachgelebt werde.
Gegeben Weimar, den a7. September 1817.
(L/s.) Carl August, Eroshergog zu Sachsen.
G. v. Boigt. C.W. F. v. Friesch. Frhr. v. Gersdorf. Graf Edsing.
vdt. Ackermann.