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en bie Gresbrchegliche Cammer, Calse zus Bestrei-
tung der Beloldungen und sonstisen Kosten des lm.
lentlichen Dienstes zu bewilligen.“
Dielem Bekehle ilt in einem Deceete vom 3. Fe#
bruat 1817 und in einem mündlichen Vorteage des
Stlatsmialsters Freihern ven Gessdorf auf eine Art
Genüze geschehen, wel ve die getreuen Stände in einer
Erklung vom 8. Februar dankdar erkunnt haben.
Der Zweck segenwürtiger Erklrungsschrift ist es, vie
dort ausgesprochenen Gesinnungen zu bethätisen.
(Die erlten Aclchnitie dieser Erkläcungsschrife A.
HB. C. entharten nusr Berechnungen.
O. Wenn die geteeuen Landstänbe als Unterstätzung
der Grosherzoqlichen Cammer einstweilen und di
dem ndchsten ordentlichen odrc ausserordentclichen Land=
tage, dit Summe von 20,000 Mkhlr. jährlich aus der
Hupt; Landschafts-Casse verwilligen, so glauben sie
Alles zu thun, was den Krästen des Landes nach,
möglich und der Sache nach nothwendig ist.
Die Erschspfung des Landes kennen Ihro Köanigk.
Hoheit. Die Segnungen des Feledens lind dem ein-
zelnen Bürger in einem Jahre kaum bemerkhar gewor-
den, welches neue Noth über uns gebracht hat. Von
ve#rmehrten Abgahen darf um so winiger die Rede
lern, je drückender dieselben bei einem noch nicht #eich-
migigen Adgabe, Soslem in allen Thellen.des Gros-
betzoz#hnms und neben t
schmeizung der olten und neuen Lande in ein Ganzés
muräsl herdeifähn, kör Viele styn würden.
-uch wird in den, dem kandtage gemachten Mit-
tbeilungen das zu deckende Desteit der Cammer nur zu
2#5 bis Zoooc Mihlr. angegeben und nicht zu öberse-
den ist 16 daß hierunter 4000 Rehlr., welche der
Atademie Jena, 1000 Nihlr., welche den Gymnassen
und 475 Réblr., welche den Schullhrer-Seminarlen
aus Cammeimitteln imm nunmehr aber,
nach der unterthänigsten ErklArungsschrift vom 22. Fe-
bruar dieses Jahres, in tat der Haupt- Land-
(Oskeceise steten, mit enthalten siud.
Die getreuen Landstaͤnde wuͤrden in lhret Pslicht-
treue hinzufügen, daß
jene Werwilligung bedingen zu dürken, wenn es nicht
25 bis
„sonder
neben dieser augebdllicklichen Hülse, die Initlativr zu
einer mlt dem Grundgeseze vom 3en Mai 7976
durcheus in Einklang stehenden Finonz-Verwalung
gewollt en.
Mas zut Rechtfertigung des jedt offenbar geworde-
nen Desicit vei ver Cemmeccasse gesagt werden kann,
enthält das höchste O#cret von Zeen Fehruar dieses
-ahres. Aber dessen ungeachtet ist es nicht zu läug=
nen, daß man zu Belorgnissen veranlaßt wird, wenn
man, als denkender, nicht dles füe seine, sondern
auch för die nachkommende Zeit lebender Bürger in
dem Grosberzozthum Weimar, die Finanz= Geschichte
des Grosherjogthums In die Augen faßt. Nachdem
die Ktändischen Abqrerdneten des Füeste#thums Wet-
mar, in elner merkwürdigen Erkl#rungsschrist vom 25.
August 1733, zur Untersttzuns der Fürstlichen Cam-
mer eiinen Thril der Cammerschulden übemommen,
und dogegen unter dem #len Geptemder desseiden
Jahres die bündigssen Neversoien erhalten hatlen, und
vend die vetrenen #a#ltände der alten bonde, un
ter dem harten Drucke der Beit der Contr.hicuns neuer
Schuloen aus die kandschaftlichen Cassen nicht ent · chen
konnten, lind er Grosherzo,
seit dem Jahre 1g04. wo die Obercammer gektistet
wurde, sehr bedeutende Schulden gerwukt und 260000
Rilr. an sotchen Geldern zugelett worden, welche
durch Verkäuse und sonft ausserordentlich eingegangen
Die Ausgabe für den Staatsdieust it für
einen Staa, der kaum 200000 Cinwohner zaͤhli, auf
die Summe von 400000 Rihlr. j.
bie angeno#mmene elatmäßige Summ' um ½000
Mihtr.; es ist dekannt, daß neue ausrordentliche Ver-
wendungen dieser Act in den Mlnen liegen, wesche,
a mit dem Gtos-
berlogthum vereintste Provinz, auf deren Keste man
hierbei vorJüglich gerechn#t hatte, zu dem Staatshaus'
halte, iasowtit selcher aus den landschafillchen Cassen
zten wird, nichts gewährt, vielmehr auê den
landschaftlichen Calsen, allo aus dem Veemlgen der
übrigen Staatsbürger, unterstäbt werden soll.
Aten die getcenen Stände nicht aus den ihnen
gemachten, sich als böchst webichtig darstellenden
Mittbeilungen die lleterzenguns gewennen, daß vlele
egaden der Gresher jozl. Cammer nut durch beson
dere Unglücksslle und ausserordentliche Zesterelignisse
herdeigeführt wurden, daß bei der Cammer'#e
felbst die sicenglle O#dnung herrschr, und daß es der
ernstliche, wabrhaft vͤterliche Wille Ihro Koͤniglichen
oheit ist, ducch die keaͤstlgslen, durchgtelfendften
Moaßegeln einen vekommenen Zustand dieser Dinge
pF#rteizuföhren: so würden sie auf die schon angefühme
Clelkungsschnift der Stinde des Füärstentgums Wel-
mar s#ch lediglich P-Mirden mussen.
(Der Beschluß folgt.