Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1817. (1)

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en bie Gresbrchegliche Cammer, Calse zus Bestrei- 
tung der Beloldungen und sonstisen Kosten des lm. 
lentlichen Dienstes zu bewilligen.“ 
Dielem Bekehle ilt in einem Deceete vom 3. Fe# 
bruat 1817 und in einem mündlichen Vorteage des 
Stlatsmialsters Freihern ven Gessdorf auf eine Art 
Genüze geschehen, wel ve die getreuen Stände in einer 
Erklung vom 8. Februar dankdar erkunnt haben. 
Der Zweck segenwürtiger Erklrungsschrift ist es, vie 
dort ausgesprochenen Gesinnungen zu bethätisen. 
(Die erlten Aclchnitie dieser Erkläcungsschrife A. 
HB. C. entharten nusr Berechnungen. 
O. Wenn die geteeuen Landstänbe als Unterstätzung 
der Grosherzoqlichen Cammer einstweilen und di 
dem ndchsten ordentlichen odrc ausserordentclichen Land= 
tage, dit Summe von 20,000 Mkhlr. jährlich aus der 
Hupt; Landschafts-Casse verwilligen, so glauben sie 
Alles zu thun, was den Krästen des Landes nach, 
möglich und der Sache nach nothwendig ist. 
Die Erschspfung des Landes kennen Ihro Köanigk. 
Hoheit. Die Segnungen des Feledens lind dem ein- 
zelnen Bürger in einem Jahre kaum bemerkhar gewor- 
den, welches neue Noth über uns gebracht hat. Von 
ve#rmehrten Abgahen darf um so winiger die Rede 
lern, je drückender dieselben bei einem noch nicht #eich- 
migigen Adgabe, Soslem in allen Thellen.des Gros- 
betzoz#hnms und neben t 
schmeizung der olten und neuen Lande in ein Ganzés 
muräsl herdeifähn, kör Viele styn würden. 
-uch wird in den, dem kandtage gemachten Mit- 
tbeilungen das zu deckende Desteit der Cammer nur zu 
2#5 bis Zoooc Mihlr. angegeben und nicht zu öberse- 
den ist 16 daß hierunter 4000 Rehlr., welche der 
Atademie Jena, 1000 Nihlr., welche den Gymnassen 
und 475 Réblr., welche den Schullhrer-Seminarlen 
aus Cammeimitteln imm nunmehr aber, 
nach der unterthänigsten ErklArungsschrift vom 22. Fe- 
bruar dieses Jahres, in tat der Haupt- Land- 
(Oskeceise steten, mit enthalten siud. 
Die getreuen Landstaͤnde wuͤrden in lhret Pslicht- 
treue hinzufügen, daß 
jene Werwilligung bedingen zu dürken, wenn es nicht 
25 bis 
„sonder 
neben dieser augebdllicklichen Hülse, die Initlativr zu 
einer mlt dem Grundgeseze vom 3en Mai 7976 
durcheus in Einklang stehenden Finonz-Verwalung 
gewollt en. 
Mas zut Rechtfertigung des jedt offenbar geworde- 
nen Desicit vei ver Cemmeccasse gesagt werden kann, 
enthält das höchste O#cret von Zeen Fehruar dieses 
-ahres. Aber dessen ungeachtet ist es nicht zu läug= 
nen, daß man zu Belorgnissen veranlaßt wird, wenn 
man, als denkender, nicht dles füe seine, sondern 
auch för die nachkommende Zeit lebender Bürger in 
dem Grosberzozthum Weimar, die Finanz= Geschichte 
des Grosherjogthums In die Augen faßt. Nachdem 
die Ktändischen Abqrerdneten des Füeste#thums Wet- 
mar, in elner merkwürdigen Erkl#rungsschrist vom 25. 
August 1733, zur Untersttzuns der Fürstlichen Cam- 
mer eiinen Thril der Cammerschulden übemommen, 
und dogegen unter dem #len Geptemder desseiden 
Jahres die bündigssen Neversoien erhalten hatlen, und 
vend die vetrenen #a#ltände der alten bonde, un 
ter dem harten Drucke der Beit der Contr.hicuns neuer 
Schuloen aus die kandschaftlichen Cassen nicht ent · chen 
konnten, lind er Grosherzo, 
seit dem Jahre 1g04. wo die Obercammer gektistet 
wurde, sehr bedeutende Schulden gerwukt und 260000 
Rilr. an sotchen Geldern zugelett worden, welche 
durch Verkäuse und sonft ausserordentlich eingegangen 
Die Ausgabe für den Staatsdieust it für 
einen Staa, der kaum 200000 Cinwohner zaͤhli, auf 
die Summe von 400000 Rihlr. j. 
bie angeno#mmene elatmäßige Summ' um ½000 
Mihtr.; es ist dekannt, daß neue ausrordentliche Ver- 
wendungen dieser Act in den Mlnen liegen, wesche, 
a mit dem Gtos- 
berlogthum vereintste Provinz, auf deren Keste man 
hierbei vorJüglich gerechn#t hatte, zu dem Staatshaus' 
halte, iasowtit selcher aus den landschafillchen Cassen 
zten wird, nichts gewährt, vielmehr auê den 
landschaftlichen Calsen, allo aus dem Veemlgen der 
übrigen Staatsbürger, unterstäbt werden soll. 
Aten die getcenen Stände nicht aus den ihnen 
gemachten, sich als böchst webichtig darstellenden 
Mittbeilungen die lleterzenguns gewennen, daß vlele 
egaden der Gresher jozl. Cammer nut durch beson 
dere Unglücksslle und ausserordentliche Zesterelignisse 
herdeigeführt wurden, daß bei der Cammer'#e 
felbst die sicenglle O#dnung herrschr, und daß es der 
ernstliche, wabrhaft vͤterliche Wille Ihro Koͤniglichen 
oheit ist, ducch die keaͤstlgslen, durchgtelfendften 
Moaßegeln einen vekommenen Zustand dieser Dinge 
pF#rteizuföhren: so würden sie auf die schon angefühme 
Clelkungsschnift der Stinde des Füärstentgums Wel- 
mar s#ch lediglich P-Mirden mussen. 
(Der Beschluß folgt.
	        
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