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richtsbarkeit gnaͤdigst genehmigt und demselben bie Vefugniß zugestanden haben, die
fuͤr jenen Fall in dem g. 53 der gedachten Deklaration ihm zugesicherten Surrogatrechte
ausuͤben zu duͤrfen; so fuͤgen Wir solches andurch zu wissen und befehlen Unseren
Landesstellen und Behörden, sich in eintretenden Fällen hienach zu achten.
Gegeben, Stuttgart den 2. März 1832.
Wilheim.
Der provisorische Chef des Departements der Justiz:
Geheimer Rath v. Schwab.
Auf Befehl des Königs:
Der Staats-Secretär:
Vellnagel.
B) Dienst-Nachrichten.
Seine Königliche Majestäát haben durch höchstes Dekret vom 8. d. M. die
erledigren Prokurators-Stellen bei dem K. Ober-Tribunale dem Stadt-Gerichts-Aktuar
Abel zu Stuttgart und dem Rechts-Consulenten Seeger daselbst gnädigst übertragen,
und
unter dem 12. d. M. den Bataillons-Commandanten im siebenten Infanterie-Regiment,
Major v. Schleierweber-Friedenau, wie auch
den Oberlieutenant von der Osten im dritten Infanterie-Regiment, beide auf ihr
Ansuchen in den Ruhestand versetzt, und Letzterem den Titel als Hauptmann zweiter
Classe verliehen.
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 15. d. M.
die Stelle eines Rektors der Universität für das Studienjahr von Osiern 1823 auf
den Vorschlag des abademischen Senats dem ordentlichen Professor der Rechte D.
Scheurlen zu übertragen, und
den Forstwart, Unterförster Hoffmann zu Greuthof, Forstamts Reichenberg,
auf sein Ansuchen, Alters halber, gnädigst in den Pensionsstand zu versehen, auch