Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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richtsbarkeit  gnaͤdigst  genehmigt  und  demselben  bie  Vefugniß  zugestanden  haben,  die

fuͤr  jenen  Fall  in  dem  g.  53  der  gedachten  Deklaration  ihm  zugesicherten  Surrogatrechte

  ausuͤben  zu  duͤrfen;  so  fuͤgen  Wir  solches  andurch  zu  wissen  und  befehlen  Unseren

  Landesstellen  und  Behörden,  sich  in  eintretenden  Fällen  hienach  zu  achten.
Gegeben,  Stuttgart  den  2.  März  1832.

Wilheim.
Der  provisorische  Chef  des  Departements  der  Justiz:
Geheimer  Rath  v.  Schwab.
Auf  Befehl  des  Königs:
Der  Staats-Secretär:
Vellnagel.

B)  Dienst-Nachrichten.

Seine  Königliche  Majestäát  haben  durch  höchstes  Dekret  vom  8.  d.  M.  die
erledigren  Prokurators-Stellen  bei  dem  K.  Ober-Tribunale  dem  Stadt-Gerichts-Aktuar
Abel  zu  Stuttgart  und  dem  Rechts-Consulenten  Seeger  daselbst  gnädigst  übertragen,
  und

unter  dem  12.  d.  M.  den  Bataillons-Commandanten  im  siebenten  Infanterie-Regiment,
  Major  v.  Schleierweber-Friedenau,  wie  auch

den  Oberlieutenant  von  der  Osten  im  dritten  Infanterie-Regiment,  beide  auf  ihr
Ansuchen  in  den  Ruhestand  versetzt,  und  Letzterem  den  Titel  als  Hauptmann  zweiter
Classe  verliehen.

Sodann  haben  Höchstdieselben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  15.  d.  M.
die  Stelle  eines  Rektors  der  Universität  für  das  Studienjahr  von  Osiern  1823  auf
den  Vorschlag  des  abademischen  Senats  dem  ordentlichen  Professor  der  Rechte  D.
Scheurlen  zu  übertragen,  und

den  Forstwart,  Unterförster  Hoffmann  zu  Greuthof,  Forstamts  Reichenberg,
auf  sein  Ansuchen,  Alters  halber,  gnädigst  in  den  Pensionsstand  zu  versehen,  auch