Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1819. (3)

8. 68. 
Seförderung des Postwagens. 
De Voltwagen soll durch ble eigenen Plerde der Polsant oder Posthalter und, (ben im 6 
be#hmnen Fall allein ausgenommen.) niemals durch die Ortsanspänner befördert, auch durch zar 
h W— kundige woslon geführt werden, . unterwegs den Schirrmeistern geporch# 
8. 69. 
Jugestandene Fahrt= und Umspannzelt. 
Der Postwagen foll bev ## wal nhei 
die Station vo “- ⅛ ½ M 
—im––. T 39/. Stunden 
« J 
Just-sc n« und eol v dieser Reguleng keine Enischuldlgung wegen zu beschwerlschen Weges, 
w ferde it. angenomm en werden. 
m Umspannen der erdee zsch krni- slleben müssen, und zugleich für die sn#zwischen vorzu- 
* Abgabe der Lotalfrachtslücke deren Aufnahme auf den Wagen, ist den kleinen Postwa- 
cnerroiione eine Viertelstunde gelslat un 
Die groͤßern Posiwagenerptditionen baben enau diejenige Zeit einzuhalten, welche ihnen zur Ers 
vocttiom von Unserer General= Postdiurction in Fronksurth, oder von dem Postcommissarsate zu Eisenach, 
zugellanden werden würd. 
5. 70. 
Beichaisen und Beiwagen. 
Bey einem uewöhmichen Zusammenllusse von Reilenden, die mit andern Postwegen ei #ungetros= 
fen sind und auf esnem und demseiben Wege ihre Reise sortleten wollen, oder bey einer nnh mlis 
hen Haͤusung weiter zu befoͤrdernder Frachtstücke nach der nämlichen. Beslimmung, soll außer s Post- 
wagen noch eine Beichaise oder ein Beiwagen uin abgeben. Icvoch kann niemand, der sich zum Pos- 
wagen ba winschetiben. kase. nwchttigerP wden- z vem Beiwagen gu fahren, wenn % et 
bequem oder wohl g t ist, fondern es erhaͤ 9 er Eingeschriebent unler diesen Umstaͤnden 
Verlangen das dase zaab Postgel? ule. 
5. 71. 
Straßen = und Brückengelder. 
Wlt ben um den Ausenthalt unterwegs zu Ferihen da Postwagen lm K. a5. Unserer Post- 
— December 1816 von der Localen Feichien ßer Straßen= und Brückengelder besreit 
umd deren eeains ise Betichtigung angeordnet, wovon acher eine Ausnahme einkritt, wenn Seis 
44 % eingeschlagen zee und da eine elnzelne Gemelndn zur Erhebung eines Damm Pflaster- 
Harlibengeen berechtigel i 
auf ibre Station zunlirgehende Postplerde, so wie die leer zurückgehenden Beiwagen, find 
— Pf buen #ung der Strahen Pfllaster= und Brückengelder ganz frei. 
g. 72. 
Zuruckforderung und Zuruͤckgabe elnes Frachtstuͤckt. 
In Ansehung des Zurückverlangens umd der Auslieferung berelts ausgegebener tstuͤck 
dii Bestimmunigen · det 8. F. 13. an 38. bleser ilen welchen F4 do n öusbee bin
	        
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