1. 87.
Sichetung für Steffektenketen.)! wenn sfie dei der Aufgabe nicht foglelch zu
rechnen sind.
In Fällen, wo bel dem Postamer der Kusine der volle Koslenbrtrag, aus was immer für Ursachen,
Achht sosort usgiimnetele ist, #esemn hierzu erst die Rückkunft der Stundenpässe — werden muß,
Ind die- Staffelenversender, (bie im §. 85. genanmen allein ausgenommen)' verbunden, der unbekonnten
Apsten megen inzwischen eine duriheait Viraage: zu machen oder sonst genuͤgende Sicherheit äu stellen.
5. 88.
Ausgabeschein und Liekerschein.
Die Poslémtrr haben dem Ausfgeber einer Stassette einen Aufgabeschein unemgelullch auszuslelen
umd darin jugleich die geschedene — oder die einfkweilige Vorlage zu quittiren. Auch steht es dem
Aulgtb# Krei, einen. Lielerschein, seiner Stassette mit beizulegen, oder-dessen. Hinzusügen von dem: Henenn zu
ertangen, welcher Lieferschein, wonn er vom Empfänger unterschrieben zurück kommt, gegen die bliche
m—t elngeköset werden muß. Ee bleiben übrigens, der empfangenen Jahlungequiktung ungeachter, die
Snrassentenausgeber für. *s! **v ausweisende grôsere oder sonst nachtrügliche Unkoslen dem. Vostamte der
Ausgabe- immer verbindllch,
2
Instradirung, der Stassettem.
Die Staffeten sollen auf der nächsten Erttaposlroute befoͤrdert und von. dieser Vorschrist nur. dann
abgewichen weiden
1) wenn die nächsie Route, wie in Kriegszeiten möglich, gesperrt, oder durch Sireilparteien unsscher #k.
2) wenn Flüsse husgetruten öoder. bdie Wege so grandlos sind, daß eine sichere und schnelle Foutschaffung.
nicht bewirkt werden-
3) wenn der Absender, 4N½ besondern Ursachen, tine anderr Route eingeschlagen wissen will.
* 2½
Zeit zur ersten Absertigung. und zur Umspedirung
ist den Postämtern, bei welchen eine Stessette aulgegchen wird, und denen, welche eine Umspedi-
rung a haben, deziehungsweise zum Adfertigen oder Um spediren ei ne halbe Stunde auf's längste
bellatter, und es sollen die Versckumnisse, die si sich ein. Vostbeamter hiebei zu · Schulden kommen lassen sollte,
in der Regil mit 10. Rthir. verbüßt, werden
**#*
Zeit zur Absertigung unterweges.
n Slatlonen unterweges, bei wrlchen blog der Plerdeswechlel ssatt sindet, ist fü## die Abfertigungt
d d Staffetie auf Hauptrouten 10 Minuten und auf Nebenrouten eine Viertelstunde cin·
eraͤumt, deren Ueberschreitung gleich den Versckumnissen#in- 46 Rittleistung, und in. Gemäßbe#lt des 8. 93
#naohb 4 bestralk wird.
K 92
MRicleistun g.
Dle Staffeetrurikte müfsenz courlermäpig gechben. dergestolt, dag auf guttm Wegr die Meile im
amr Stunde uück gelege werdem muße. Soll eine Verspätung, durch hespnders beralgs, äufiersl. schlecht-