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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Sctaaten.
— VNer. 53. —
(Nr. 6212.) Allerhöchster Erlaß vom 11. Juli 1865., betrefsend die Genehmigung zur Er-
weiterung des Unternehmens der Oppeln-Tarnowitzer Eisenbahngesellschaft
und die Bewilligung des Expropriationsrechts für die neuen Anlagen.
A.: den Bericht des Staatsministeriums vom 7. Juli d. J. gestatte Ich
die Ausführung der von der Oppeln-Tarnowitzer Eisenbahngesellschaft projek-
tirten Eisenbahnlinien 1) von Kolonowska oder Wassowska über Kreuzburg,
Namslau, Oels nach Breslau mit Anschluß an die dort vorhandenen Eisen-
bahnen; 2) vom Bahnhofe zu Tarnowitz über Beuthen, Laurahütte, Kl. Dom-
browska, Wilhelminenhütte nach Emanuelsegen zum Anschlusse an die dortige
Kohlengrube, mit einer Zweigbahn nach der Kattowitz-Hohenlohehütter Eisen-
bahn, sowie mit einer Zweigbahn zum Anschlusse an die Warschau-Wiener
Eisenbahn bei Sosnowice, endlich mit einer Zweigbahn nach Paulshütte zum
Anschlusse an die Bahn nach Luisenglücksgrube; 3) von Emanuelsegen über
Paprotzan und Pleß nach Oziedzitz zum Anschlusse an die Kaiser-Ferdinands-
Nordbahn, mir einer Zweigbahn von Paprotzan nach Mittel-Lazisk und Traut-
scholdsegengrube zum Anschlusse an diese Grube und an die Wilhelmsbahn,
unter Vorbehalt der seiner Zeit zu besiimmenden ndheren Bedingungen. Zugleich
genehmige Ich, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmung
vom 3. November 1838. enthaltenen Vorschriften über die Expropriation auf
das Unternehmen Anwendung finden.
Dieser Erlaß ist seiner Zeit durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Carlsbad, den 11. Juli 1865.
Wilhelm.
v. Bismarck-Schönhausen. v. Bodelschwingh. v. Roon.
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow.
Gr. zu Eulenburg.
An das Staatsministerium.
Johrgans 1865. (Nr. 6212—6213) 143 (Fr. 6213.)
Ausgegeben zu Berlin den 2. Dezember 1865.