Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1820. (4)

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5. 90. 
Haupt-Rollen und Verzeichnisse nebst den eben beschriebenen Akten werden von ben Krels = Aus- 
Kaän und flddtischen Behörden mitteist ausführlichen Berichts an die Immediar-Kommission einger 
*-- 
Letztere prust nochmasc, und von ihrem Ermessen banat die gänzliche Verwersung oder Anordnung 
von Berichtigungen und Tenderungen der Abschätzungen 
5. 92. 
Mit lhrer endlichen Billigug, unter der §. 53. angedeutcten Beralhung, ist das Abschéhungs-Ge- 
schäft beendigt. Die Ergebmiuse werden mittelst Berichts dem Großhergoglichen Staaleminisleriym dar 
stelt, um sodonn dem versammelten vandtage zur Beralhung und zu weitern verfassungemisigen Enktes 
rungen und Maahnehmungen vorgelegt zu werden.
	        
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