Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1820. (4)

Zweyter  Abschnitt.
Gescháäftogang  der  Abschätbungs.

9.  80.

Junschst  wird  der  abzuschsbende  Staals-Untertban,  oder,  ist  er  abwesend,  dessen  Bevollmachtig!
susgesordert  zur  genauen  Angabe  der  West  Lungs-  6„Hgsalsnalt  ihrer  Beschaffenheit  und  ibres  4cqlie
Bey  dem  Grund=  Eigenthum  quat  Fonngett  .  fz  Gegenstände,  da  hier  die  Abschäber  süglich  ihrer

eignen  Uederzeugung  (.  3.)  folge  Von  ber  Faicchen  ertraggerenden  Kopital,  Vermögen,  sofern  nicht
blos  der  Nenuwerth  die  Absch  4  egrian  44.  F½  Beschaffenbden  und  Werth  von  den  Abzuschäzenden
  zu  tuunichen,  Dasseihe  m  Einkommen  dorch  Erwerbs:  und  Geschäfte-#ttigteit

r*  uhigen  sich  die  Absch  40  4%%  robesen  angalm  so  ist  die  Schatung  ben  Finden  sse  das
die  Angabe  mangelhaft,  unrichtig  oder  zu  gering,  so  schaden  sie  selbst  nach  ihree  cggwigsenhaften

—  auf  den  Grund  obiger  Vorschriften  und  nach  beliebig  unzmwrhenden  Erkundigungen.

Dieses  Erzehuß  legen  ste  den  Luefer  atzten  zur  Anerkennung  v—  Era  n  ssch  veesettes  dadurch
beschwert,  so  kommen  sie  in  den  Fall,  durch  genaue  Verzeichnung  %%  S  ng  der  abguschizzenden
  Gmeglaet  isst  Much  Vo  sascou,  von  NRechnungen  und  Ausstellung  anderer  Beweismittel
ihren  Wider'pruch  u-  nchess  17  che  Beschwerde  kann  z.  B.  deshalb  lion  sinden,  wenn  Kapicalien,
  welche  bev  ubbosh  Gung  tuu  i  worden,  in  Konkursen  belangen  sind  und  darum  keine
Zinsen  tragen,  F  (  apitolien  unverzinsbor  unter  Verhällnissen  oußensteben,  welche  die  Einziehung

d  darum  inee.  weitere  Austeihung,  derletten  rechtlich  unmöglich  machen,  ingleichen  wenn  die
zarsn  ihe  etriebs=  apitelien,  fine  werb  «
werden,  als  ermögen  ben  werden  wollen,  indem  von  dem  reinen  Extrage  eines  Gewerbes
  oder  ziner  raenen  lennn  die  Zinsen  algejoge  ie  werden  dürsen,  welche  für  ein  Passio=Kapital
  entrichtet  werden,  das  zu  Betreibung  des  ganzen  oder  eines  Theils  des  Gewerbs  oder  Erwerbs
geborgt  worden.

6.  81.
u  schatzende  Staals=  Unlsrihanen  kirde,  birtg  aufgeforbert,  ihre  Angaben  ganz  der  Wahrhelt
  58  uihanchten,  weil  sie  für  den  Foll  böslicher  Verheimlichung  oder  obsichtlich  salscher  Angabe,

nach  Besinden  der  beym  naͤchsten  *—  2n  in  te  kommimeen.  bresfeusze  Gesetze,  entweder  die
Nothwendigkeit  eines  Noi  ehrenden  Widerruss,  oder,  wenn  sic  bei  jenen  Verheimlichungen  und  falschen
  Angaben  beharren,  harte  Geldstrase,  ja  wohl  Ws  des  Wn  treffen  kann.

.  82.
nach  K.  80.  zulässigen  Reklamationen  sind  zundchst  stets  bey  der  1N——  anhubringen,
*n  Anbringen  musß  zugleich  durch  die  nstbigen  Bewelamittel  unterslüht  Diese  v

bortber  v  Abschähtr.  Deren  Billigung  der  Reklamation  erlediget  die  S#“  r  deren  u
ng  hat  0  Obrigkeit  pflicht  mähig  zu  untersuchen  und  zu  entscheiden.  Finden  vie  zu  Schabenden  sich
37  nock  beschwert,  so  haben  sie  sich  schrilllich  an  den  betreffenden  Kreis=  Ausschuß  oder  dessen
Subdelegakion  oder  die  gehbrige  staͤdlische  Ekberde  uu  wenden.  Die  solchergestolt  ongerufene  Behbrde
untersucht  nochmals  und  giebt  die  zweyle  Ensscheidu
bdd  wallen  die  zu  Schabenden  Iich  auch  Haatch  voch  vich  berudigen,  lo  bringen  sie  die  Sache
durch  (ceiseiche.  Vorltelung  an  die  Immediak-Kommissson,  weiche  darlber  endlich  entscheider.  Friools
Beschwerden  werden  unbeachtet  zurückgegeben.