Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches
Regierungs-Blakk.
Nummer 6. Den I4. April 1820.
Berklanni mach u # g.
D. unterzeichnete Gollegium ist zeither bemüht gewesen, burch öffentlich bekannt gemachte, ge-
druckte Uebersichten, das Publicum sortwährend von dem im Großherzogthum bestrittenen Kriegs= und
Etoppen, Aufwand in Kenntniß zu setzen und hält sich auch jetzt verpflichtet, dhnliche Uebersichten auf
die Jahre 1317. und 1818. den gesammten Staatsbürgern anliegend vorzulegen.
Do jedoch diese Uebersichten keine vollständige Auskunft darüber geben, woher die Fonds entnom-
men worden sind, um die vorgekommenen Ausgaben zu bestreiten: so ist zugleich die beyliegende Nach-
weisung über Einnahme und Verwendung der vom 1. Jannar 1g#. bis 31. December 1818. zum
Kriegs-Bevarf erhobenen Abgaben und eingegangenen Vergütungsgeldern gekertigt worden, aus wel-
cher jeder Einwohner des hiesigen Großherzogthums ch die beruhlgende Ueberzeugung rerschaffen kann,
daß diese außerordentlichen Einnahmen der Haupt-Landschafts-Casse zweckmasig und zum Besten des
Landes verwendek worden sind.
Weimar, den a0. Febr. 1820.
Großherzogl. Sächs. Landes-Directiom.
K. Husfeland.