Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Beylage zu No. 2. des Regierungs-Blatts. 
  
Beylage A. 
Carl August, 
VGon Gottes Gnaden Großherzog zu Sach- 
sen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thü- 
ringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter 
Graf zu Henneberg, Herr zu Blanken= 
hain, Neustadt und Tautenburg 2c. cc. 
Zum zweyten Mahle haben Wir in Ge- 
mäßheit des Grundgesebes vom Sten May 
18160, die Abgeordneten Unserer getreuen 
Unterthanen zu einem ordentlichen Landtade 
berufen lassen. Wir haben dieses gethan 
mit dem Vertrauen, welches Uns bey Voll- 
ziehung jenes Geseßes leitete und welches 
bis jetzt in den landständischen Versamm- 
lungen auf eine höchst erfreuliche Weise ge- 
rechtfertiget worden ist. 
Daß bey Eröffnung eines Landtages die 
wichtigsten Anträge der Regierung zusam- 
mengefaßt und in Einem Decretle — der soge- 
nannten Proposition — von dem Fursten 
selbst dem Landtage vorgelegt und zur sorg- 
fältigsten Prüfung und Erorterung empfoh- 
len werden, ist von Alters her Brauch und 
Herkommen in dem Großherzogthume. Wir 
bleiben auch diesem Brauche und diesem Her- 
kommen um so lieber treu, je lieber Wir in 
allem daran erinnern, daß die landstandische 
Verfassung des Großherzogthums, wie sie 
dermalen besteht, auf Ueberlieferungen ruht, 
nur als die zeitgemäße Fort= und Auöbil- 
dung des Ueberlieferten betrachtet werden 
mag. 
Der getreue Landtag wird sich 
A- 
mit der neuen Steuerverfassung, wie Er sol- 
che zuerst in der Erklärungoschrift vom 10. 
März 1817. in Antrag gebracht und nach- 
her in der von Uns ebenfalls sanctionirten 
Erklärungsschrift vom 17. Januar 1819. 
in ihren Umrissen noch genauer dargestellt 
hat, beschäftigen. Die Vorarbeiten, welche 
zu diesem Zwecke von Ihm verlangt wur- 
den, sind zum Theil durch eigene Decrete 
vom 2. November und vom 14. December 
d. J. dem Landtagsvorstande schon mitge- 
theilt worden, zum Theil werden sie in den 
Abschätzungörollen, den darüber aufgenom- 
menen Registraturen und überhaupt in den 
Akten der Steuer-Immediat = Kommission 
hier bengefügt. Es ist Unser innigster Wunsch, 
daß diese Angelegenheit, wo nur möglich, 
zu einem Schlusse gedeihe und Unseren Un- 
terthanen eine gerechtere Vertheilung der 
Staatslasten, vielleicht auch eine mehr ver- 
einfachte Erhebung der Abgaben enolich ge- 
währt und gesichert werde. Auf diese höchst 
wichtige Sache lassen Wir 
B. 
die Festsezung der Etats für die Rechnungs- 
jahre 1821. und 1822. folgen, wozu die er- 
sten Entwürfe, mittelst Decrets vom 10. 
d. N., aus Unserm Staats-Ministerium an 
den Landtagsvorstand gelangt sind. Unter- 
liegen auch diese Entwürfe noch einer sorg- 
faltigen Prüfung im Ganzen, wie im Ein- 
zelnen, hängt ihre Berichtigung auch noch 
von der Bearbeitung des ersten Proposi- 
tions-Punktes ab: so müssen Wir doch 
C. 
erwarten, daß der getreue Landtag durch 
einstweilige Fortbewilligung aller schon be- 
stehenden Abgaben für den Staatöhaushalt 
in den ersten Monaten des Jahres 182r# 
sorgen, dieses als einen Gegenstand auffas- 
sen werde, mit welchem Er sich vor allen 
anderen Dingen zu beschäftigen habe. Da- 
neben und zusammenhäángend mit den Pro- 
positions-Punkten A. und B. emp’ehlen Wir
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.