Beylage zu No. 2. des Regierungs-Blatts.
Beylage A.
Carl August,
VGon Gottes Gnaden Großherzog zu Sach-
sen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thü-
ringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter
Graf zu Henneberg, Herr zu Blanken=
hain, Neustadt und Tautenburg 2c. cc.
Zum zweyten Mahle haben Wir in Ge-
mäßheit des Grundgesebes vom Sten May
18160, die Abgeordneten Unserer getreuen
Unterthanen zu einem ordentlichen Landtade
berufen lassen. Wir haben dieses gethan
mit dem Vertrauen, welches Uns bey Voll-
ziehung jenes Geseßes leitete und welches
bis jetzt in den landständischen Versamm-
lungen auf eine höchst erfreuliche Weise ge-
rechtfertiget worden ist.
Daß bey Eröffnung eines Landtages die
wichtigsten Anträge der Regierung zusam-
mengefaßt und in Einem Decretle — der soge-
nannten Proposition — von dem Fursten
selbst dem Landtage vorgelegt und zur sorg-
fältigsten Prüfung und Erorterung empfoh-
len werden, ist von Alters her Brauch und
Herkommen in dem Großherzogthume. Wir
bleiben auch diesem Brauche und diesem Her-
kommen um so lieber treu, je lieber Wir in
allem daran erinnern, daß die landstandische
Verfassung des Großherzogthums, wie sie
dermalen besteht, auf Ueberlieferungen ruht,
nur als die zeitgemäße Fort= und Auöbil-
dung des Ueberlieferten betrachtet werden
mag.
Der getreue Landtag wird sich
A-
mit der neuen Steuerverfassung, wie Er sol-
che zuerst in der Erklärungoschrift vom 10.
März 1817. in Antrag gebracht und nach-
her in der von Uns ebenfalls sanctionirten
Erklärungsschrift vom 17. Januar 1819.
in ihren Umrissen noch genauer dargestellt
hat, beschäftigen. Die Vorarbeiten, welche
zu diesem Zwecke von Ihm verlangt wur-
den, sind zum Theil durch eigene Decrete
vom 2. November und vom 14. December
d. J. dem Landtagsvorstande schon mitge-
theilt worden, zum Theil werden sie in den
Abschätzungörollen, den darüber aufgenom-
menen Registraturen und überhaupt in den
Akten der Steuer-Immediat = Kommission
hier bengefügt. Es ist Unser innigster Wunsch,
daß diese Angelegenheit, wo nur möglich,
zu einem Schlusse gedeihe und Unseren Un-
terthanen eine gerechtere Vertheilung der
Staatslasten, vielleicht auch eine mehr ver-
einfachte Erhebung der Abgaben enolich ge-
währt und gesichert werde. Auf diese höchst
wichtige Sache lassen Wir
B.
die Festsezung der Etats für die Rechnungs-
jahre 1821. und 1822. folgen, wozu die er-
sten Entwürfe, mittelst Decrets vom 10.
d. N., aus Unserm Staats-Ministerium an
den Landtagsvorstand gelangt sind. Unter-
liegen auch diese Entwürfe noch einer sorg-
faltigen Prüfung im Ganzen, wie im Ein-
zelnen, hängt ihre Berichtigung auch noch
von der Bearbeitung des ersten Proposi-
tions-Punktes ab: so müssen Wir doch
C.
erwarten, daß der getreue Landtag durch
einstweilige Fortbewilligung aller schon be-
stehenden Abgaben für den Staatöhaushalt
in den ersten Monaten des Jahres 182r#
sorgen, dieses als einen Gegenstand auffas-
sen werde, mit welchem Er sich vor allen
anderen Dingen zu beschäftigen habe. Da-
neben und zusammenhäángend mit den Pro-
positions-Punkten A. und B. emp’ehlen Wir