Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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1820., der Fall war, entrichten übrigens die Bewohner der unter #, 2, 3, 4, 5, 6 und 
8. genannten Aemter, Landestheile und Ortschaften auch im Jahre 1821.: 
aa) den Impost nach dem Regulativ vom öten December 1811. und der nach dem 
Stener-Patent vom oten März 1810., eingetretenen Erhoyung, 
bb) den Stempel nach dem Gesetz vom 20 ten December 1810., 
cc) die Tranksteuer, da, wo sie in den vorgenannten Aemtern, Landestheilen und 
Ortschaften und so wie sie daselbst im Jahre 1820. ist sentrichtet worden, oder 
hätte entrichtet werden sollen. 
Da Wir nun diesen ständischen Steuerverwilligungen Unsere landesfürstliche 
Sanction durch Genehmigung derselben durchgehends ertheilt haben: 
so begehren Wir allergnädigst, es wollen alle im Eingang dieses Unsers Großherzoglichen 
Steuer-Patents genannten Behörden, Beamte, Gerichtsherren, Bürgermeister, Stadt- 
voigte und Näthe in Städten, Ober= und Untersteuer= oder Impost= und andere Unsere 
Einnehmer, wie auch gesammte Unsere getreuen Unterthanen aller Stände sich gemessenst nach 
dem Inhalte dieses Steuerpatents achten, die Behörden und Beamten, denen es zukommt, 
es publiciren, und Obrigkeiten sowohl als Unterthanen mit Eifer daran seyn, daß die vor- 
stehend ausgeschriebenen Steuern und Abgaben, ingleichen, falls irgendwo eine solche bewil- 
ligte Abgabe im vorigen Jahre 1820. noch bestanden haben und erhoben worden, im ge- 
genwärtigen Patent aber namentlich nicht mit genannt seyn sollte, auch diese, in den ge- 
sebmäßig bey den Kassen annehmbaren Munzsorten, binnen der herkömmlich oder durch 
ausdruckliche Gesetze bestimmten Fristen, in unzertrennten Summen zu Unsern landschafftli- 
chen Kassen, zu welchen es sich gebührt, eingeliefert werden mögen. 
Urkundlich haben Wir dieses Steuer-Patent, als ein, für das Jahr 1821.= 
gültiges, allgemeines Landesgeseh, eigenhándig vollzogen und mit Unserm Groß- 
herzoglichen Insiegel bedrucken lassen. 
Weimar, am zten April 1821. 
(L. 8.) Karl August. 
C. W. Ereyh. von Fritsch. Frepherr von Gersdorff. Dr. Schweigeer. 
Steuer-Patent 
für das laufende Jahr 
1821. 
vdt. K. E. Helbig.
	        
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