unteren Thälle bestimmt für die Ketten-
sträflinge, d. h. für diejenigen, welche auf
Lebenszeit verurtheilt aous der bürgerlichen
Gesellschaft ausscheiden; der obere Theil des-
felben wird, ganz abgefonderk, nur
polizepylichen Zwecken gewidmet — z. B.
der zeitigen Detention von Vagabunden,
der Versorgung solcher Unglücklicher, welche
jeet unter dem Namen der Pfleglinge mit
den Züchtlingen zusammen leben.
Ohne sich über das Einzelne der Aus-
führung schon zu entscheiden, haben Se. K.
H. der Großherzog noch zur Zeit, dem
dritten Plane den Vorzug gegeben, weil
a) die Verlegung des Zuchthauses nach
Blankenhayn sehr bedeutende Kosten
sowohl bey der ersten Einrichtung, als
bey der Administration verursachen wür-
de, anderer, von dem getreuen Land-
tage selbst aufgestellten Bedenklichkeiten
gar nicht zu erwéhnen, und weil
b) aus dem hiesigen Zuchthause eine tüch-
tige, ihrem Zwecke und den ersten An-
sordernissen genügende Strafanstalt eben-
falls nur mit grosem Kostenaufwand
und selbst mit diesem kaum gemacht
werden könnte.
Auf diesen Thatsachen und diesen Gründen
beruhen die Anträge, welche durch das Decret
vom 154ten December vorigen Jahres an den
getreuen Landtag gelangt sind, nämlich
1) der Antrag, daß ein Deficit von 2747.
rthlr. 4 gr. 0 pf. Conv. Geld #der 2216
rthlr. 7 gr. 1,1,2. pf. Current-Geld in der
Baukasse zu Eisenach gedeckt werden
möchte;
2) der Antrag, daß zur Ausführung des
oben herausgehobenen Planes, vorbehält-
lich jedoch der weitern Prüfung und der
weitern Entschlüsse, in dem Zeitraume von
3. Jahren roooo thlr. verwilligt werden
möchten;
3) der Antrag, daß so lange die jebzige
Einrichtung noch besteht, für den jährli-
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chen, muthmaßlichen Aufwand in be##-
Zuchthause hier und in dem Zuchthaufse
(Strafarbeitshause) zu Eisenach 600.
ethlr. in den Etat der Haupt-Land-
schafftskasse gestellt werden möchten.
Der getrene Landtag erklärte sich hierauf
unterm roten vorigen Monats:
adl) abfällig, weil er die Errichtung
besonderer Iwangsarbeitsháu=
ser, wenigstens für jetzt, nicht als wün-
schenswerth ansehe;
d 2) in dem Wunsche, daß zu Eise-
nach, neben dem Zuchthause, nur noch
ein Arbeitshaus für den Eisenachi-
schen Kreis sammt Zubeher errichter,
daß das hiesige Zuchthaus, in dem un-
tern Stock für die Ketten= Sträflinge,
in dem obern Stock, zum Strafarbeits-
haus des Weimarischen Kreises bestimmt,
daß ihm endlich vor einer Verwilligung
hierzu noch ein ausgeführter Plan und
Anschlag mitgetheilt werde;
ad 3) in der Behauptung, daß für
den Aufwand in den Zuchthaͤusern 5000
rthlr. jaͤhrlich zureichend seyen, noͤthi-
genfalls aber der Reserve-Fonds aus-
helfen könne.
Ehe die Sache Sr. K. H. dem Groß-
herzog zu einer Schluß fassung vorge-
legt werden kann, glaubt das Großherzogl.
Staats-Ministerium, mit höchster Zustim-
mung, Folgendes bemerken zu mussen:
I. Wenn der getreue Landtag annimmt,
daß die in dem Decrete vom röten Oecem-
ber 1820. zur Verwilligung ausgesetzte Sum-
me von 2147 rtthlr. 4 gr. 9 pf. und die
nebenbey erwähnten boo rihlr. zur Herstel-
lung des ZJwangésarbeitshauses (einer
bros pollzeylichen Anstalt, auf welche man,
jetzt erst weiter unten kommen wird) ver-
langt worden sepen: so ist dieses ein offen-
bares Mißverständniß. In dem angeführten
Decrete ist durchaus nicht von dem Zwangs-
arbeitShause, sondern nur von dem Straf-