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arbeitshause die Rede, welches im Jah-
re 1877. schon beschlossen worden ist, wozu
der Landtag damals schon 2400 rthlr. ver-
willigt hat, dessen Herstellung aus Gründen,
die das Derret heraussetzt, 2147 rthlr. Agr.
pf. mehr gekostet hat, dessen zureichende
efestigung endlich noch boo rthlr. in An-
spruch nehmen wird.
II. Soll eine bessere Einrichtung durch-
geführt, soll der Zweck, welchen man bey der
Veränderung erlangen kann und erlangen will,
wirklich erlangt werden, so ist es, um nur
Eins heraus zu heben, vorzüglich nöthig, auf
die Moglichkeit einer Beschäftigung im Hause
selbst Rücksicht zu nehmen, die Sträflinge,
besonders die im Strafarbeitöhause, nicht mehr
an öffentlichen Orten arbeiten zu lassen. Dies
zu erreichen, ist in dem hiesigen Zuchthause,
wie es jetzt besteht, ganz unmoöglich; sollte es
meglich gemacht werden durch Vergröserung,
Zuziehung anderer Gebaude u. s. w., so wird ein
Kostenauswand veranlaßt, der hier — in Wei-
mar — die Summe von 10000 Rthlr. wohl
öbersteigen durfte.
Die Verwaltungsbehörden glauben gerade
in dieser Sache sich Ansprüche auf volles Zu-
trauen erworben zu haben. Die Unterhal-
tung der Strafanstalten erfordert im Ver-
hältnisse zu dem, was geleistet werden muß,
sehr geringe Zuschüsse; eine Verwilligung,
welche der getreue Landtag im Jahre 1817.
gemacht hat, ist erspart und als erspart im
Jahre 1818. zurückgegeben worden. Sollte
der Landtag nicht annehmen können, daß auch
jetzt, bey der im Plane liegenden Verände-
rung, das Zweckmäßigste und Wchlfeilste
werde gewählt werden? sollte er gegründete
Ursache haden, vorerst noch auf Mittheilung
ausgeführter Plane, ausgearteiteter Risse und
Anschläge zu bestehen? Es mag uneneschieden
bleiben, ob die Prüfung solcher Anschläge 2c.
c. in den Geschäftskreis des Landtags ge-
höre; aber Eins ist nothwendig zu bemer-
ken. Wird dem Antrage des getreuen Land-
tags entsprochen, so sind weiter zwey Fälle
möglich. Entweder werden die Anschläge 2c.
2c. übereilt gefertigt, oder der ganze Bau,
die ganze Veränderung muß noch drey Jahre,
bis zur nächsten Zusammenkunft des Land-
tags, ausgesehzt bleiben. Im ersten Falle
sind die verlangten Vorarbeiten entweder über-
flüssig, oder nachtheilig — überflüssig, wenn
man sie bey der Ausführung unbeachtet läßt,
nachtheilig, wenn man sich unbedingt daran
gebunden glaubt. Im zweyten Falle würde
man nach drey Jahren ein neues Strafgesetz-
buch haben, aber keine Mittel, die Strafen
zu vollziehen; und wie, wenn unterdessen das
biesige Zuchthaus in einen Zustand kommt,
in welchem es gar nicht gebraucht werden
kann? wo sollen die Sträflinge ein Unter-
kommen finden?
III. Im Jahre 1818. wurde dem ge-
treuen Landtage der Etat des hiesigen Zucht-
hauses vorgelegt. In der Erklérungsschrift
nom 22 sten December hieß es: „gegen die
Berechnung sowohl des standigen, ohne Rück-
sicht auf die Zayl der Detinirten theils ganz,
theilS zum größten Theil sich gleich bleiben-
den Aufwandes, (Administrations-Kosten), als
auch gegen den veränderlichen, nach der Zahl
der Detinirten sich mehrenden oder sich min-
dernden Aufwand (eigentliche Unterhaltungs-
kosten) findet der Landtag nichts zu erinnern;
er glaubt sie vielmehr scharf ge-
stellt.“ Nach denselben Süäten ist der Erats-
Entwurf über die Auögabe bey dem Zucht-
hause zu Eisenach auf das Jahr 18#2# bear-
beitet worden und das Resultat ergiebt, daß
für beyde Strafanstalten jährlich booo Rthl.
erforderlich sind. Solkte der getreue Landtag
nicht auch jeht der Ausicht treu bleiben, wel-
che er im Jahre 1878. so ausgesprochen hat:
„um die außerordentlichen Zuschüße
zu vermeiden, und noch einen Spiel-
raum zu erhalten, glaubt man zu Deckung
des Bedarfs der Zuchthauskasse zu Weimar,
statt der berechneten Summe von 4832 Rth.