Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

298. 
arbeitshause die Rede, welches im Jah- 
re 1877. schon beschlossen worden ist, wozu 
der Landtag damals schon 2400 rthlr. ver- 
willigt hat, dessen Herstellung aus Gründen, 
die das Derret heraussetzt, 2147 rthlr. Agr. 
pf. mehr gekostet hat, dessen zureichende 
efestigung endlich noch boo rthlr. in An- 
spruch nehmen wird. 
II. Soll eine bessere Einrichtung durch- 
geführt, soll der Zweck, welchen man bey der 
Veränderung erlangen kann und erlangen will, 
wirklich erlangt werden, so ist es, um nur 
Eins heraus zu heben, vorzüglich nöthig, auf 
die Moglichkeit einer Beschäftigung im Hause 
selbst Rücksicht zu nehmen, die Sträflinge, 
besonders die im Strafarbeitöhause, nicht mehr 
an öffentlichen Orten arbeiten zu lassen. Dies 
zu erreichen, ist in dem hiesigen Zuchthause, 
wie es jetzt besteht, ganz unmoöglich; sollte es 
meglich gemacht werden durch Vergröserung, 
Zuziehung anderer Gebaude u. s. w., so wird ein 
Kostenauswand veranlaßt, der hier — in Wei- 
mar — die Summe von 10000 Rthlr. wohl 
öbersteigen durfte. 
Die Verwaltungsbehörden glauben gerade 
in dieser Sache sich Ansprüche auf volles Zu- 
trauen erworben zu haben. Die Unterhal- 
tung der Strafanstalten erfordert im Ver- 
hältnisse zu dem, was geleistet werden muß, 
sehr geringe Zuschüsse; eine Verwilligung, 
welche der getreue Landtag im Jahre 1817. 
gemacht hat, ist erspart und als erspart im 
Jahre 1818. zurückgegeben worden. Sollte 
der Landtag nicht annehmen können, daß auch 
jetzt, bey der im Plane liegenden Verände- 
rung, das Zweckmäßigste und Wchlfeilste 
werde gewählt werden? sollte er gegründete 
Ursache haden, vorerst noch auf Mittheilung 
ausgeführter Plane, ausgearteiteter Risse und 
Anschläge zu bestehen? Es mag uneneschieden 
bleiben, ob die Prüfung solcher Anschläge 2c. 
c. in den Geschäftskreis des Landtags ge- 
höre; aber Eins ist nothwendig zu bemer- 
ken. Wird dem Antrage des getreuen Land- 
tags entsprochen, so sind weiter zwey Fälle 
möglich. Entweder werden die Anschläge 2c. 
2c. übereilt gefertigt, oder der ganze Bau, 
die ganze Veränderung muß noch drey Jahre, 
bis zur nächsten Zusammenkunft des Land- 
tags, ausgesehzt bleiben. Im ersten Falle 
sind die verlangten Vorarbeiten entweder über- 
flüssig, oder nachtheilig — überflüssig, wenn 
man sie bey der Ausführung unbeachtet läßt, 
nachtheilig, wenn man sich unbedingt daran 
gebunden glaubt. Im zweyten Falle würde 
man nach drey Jahren ein neues Strafgesetz- 
buch haben, aber keine Mittel, die Strafen 
zu vollziehen; und wie, wenn unterdessen das 
biesige Zuchthaus in einen Zustand kommt, 
in welchem es gar nicht gebraucht werden 
kann? wo sollen die Sträflinge ein Unter- 
kommen finden? 
III. Im Jahre 1818. wurde dem ge- 
treuen Landtage der Etat des hiesigen Zucht- 
hauses vorgelegt. In der Erklérungsschrift 
nom 22 sten December hieß es: „gegen die 
Berechnung sowohl des standigen, ohne Rück- 
sicht auf die Zayl der Detinirten theils ganz, 
theilS zum größten Theil sich gleich bleiben- 
den Aufwandes, (Administrations-Kosten), als 
auch gegen den veränderlichen, nach der Zahl 
der Detinirten sich mehrenden oder sich min- 
dernden Aufwand (eigentliche Unterhaltungs- 
kosten) findet der Landtag nichts zu erinnern; 
er glaubt sie vielmehr scharf ge- 
stellt.“ Nach denselben Süäten ist der Erats- 
Entwurf über die Auögabe bey dem Zucht- 
hause zu Eisenach auf das Jahr 18#2# bear- 
beitet worden und das Resultat ergiebt, daß 
für beyde Strafanstalten jährlich booo Rthl. 
erforderlich sind. Solkte der getreue Landtag 
nicht auch jeht der Ausicht treu bleiben, wel- 
che er im Jahre 1878. so ausgesprochen hat: 
„um die außerordentlichen Zuschüße 
zu vermeiden, und noch einen Spiel- 
raum zu erhalten, glaubt man zu Deckung 
des Bedarfs der Zuchthauskasse zu Weimar, 
statt der berechneten Summe von 4832 Rth.
	        
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