Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

348 
sen zu lassen und was sich, ohne Nachtheil 
für das Ganze und ohne die Kraft und Ein- 
he#t der Regierung zu schwächen, in der ge- 
dachten Beziohung durch Gesetze fest be- 
stimmen läáßtt, auf diese Weise fest zu be- 
stimmen. 2c. 
Das Staats-Ministerium. 
Beylage Sss. 
Höchstes Decret 
vom 15t#en Februar 1827. 
Kirchen= und Schulangelegenheiten 
betreffend. 
Nachtráglich zu dem Decrete, welches un- 
term 20ostem Nov. v. J. in Betreff der ver- 
schiedenen Kirchen= und Schulangelegenheiten, 
an den Vorstand des getreuen Landtags er- 
gangen ist, sollen gegenwärtig noch einige 
dahin gehörige Mittheilungen und Anträge 
vorgelegt werden. 
1) Unter den von SEr. Königl. Hoheit 
genehmigten ständischen Verwilligungen, wel- 
che in der unterthänigsten Erklárungsschrift 
vom 2asten Febr. 1817. ausgesprochen sind, 
besinden sich auch 100 Rthlr. jährlich, „zu 
Stiftung einer neuen Klasse in der Schule zu 
Neustadt, damit die dort vorgebildeten Schuͤ— 
ler in eine höhere Klasse des Weimarischen 
Gymnasium verseht, und somit die Eltern 
der Nothwenvigkeit überhoben werden können, 
ihre Kinrer mehrere Jahre in der theuern 
Residenz-Stadt zu erhalten.“ 
Das Großherzogl. Ober-Consistorium har 
sich bestrebt, diese angegebene Absicht der 
St#ftung, soviel an ihm lag, zu befördern 
und es wird der getreue Landtag, sowohl aus 
dum abschriftl. anliegenden Berichte des ge- 
dachten Collegium, als auch auß dem in den 
depliegenden Nrn. 47. und 48. des Neustäd- 
tischen Kreisboten, abgedruckten neuen Lehr- 
plan entnehmen können, auf welche Art man 
solches bewerkstelligen zu können geglaubt hat. 
2) Die nebst dem erläuternden Berichte 
des Großherzogl. Landschaffts-Collegium, hier 
beygefügten Berechnungen des Betrags der 
bisherigen Impost= und Tranksteuerfreyheiten 
der Geistlichen und Schullehrer wird dem ge- 
treuen Landtag zu einigem Anhalt djsenen 
können, falls derselbe, wie zu wunschen stehet, 
auf die, unter Nro. VII. des Decretes vom 
20sten Novemb. empfohlenen Wunsche einzu- 
gehen belieben wird. "„ 
3) Die, durch einen vorgekommenen un- 
angenehmen Fall, bey dem Großherz. Dber- 
Consistorium hier, angeregte Erwägung der 
für den Schulunterricht daraus erwachsenden. 
Nachtheile, wenn auf das, oft ohnehin kärg- 
liche Diensteinkommen des Schullehrers, zu 
Befriedigung seiner Glaubiger, Beschlag ge- 
legt und ihm auf solche Weise selbst das 
Nothdürftigste entzogen wird, und die Erfah- 
rung, daß die angehenden Landschullehrer nicht 
selten den Grund zu solcher Bedrängniß, im 
Seminarium legen, haben gedachtem Colle- 
gium Anlaß zu Vorschlägen gegeben, welche 
diesem Uebel begegnen sollen. Der getreue 
Landtag wird solche, in den abschriftl. aulie- 
genden Berichten zugleich mit dem deofallst- 
gen Gutachten der Großherzogl. Regierung 
entwickelt sinden und sich dadurch in den 
Stand gesetzt sehen, eine gründliche Erklärung 
daruber abzugeben. 
4) Endlich werden dem getreuen Landtag, 
in den abschriftl. anliegenden Berichten, die 
Vorschlüge des Großherzogl. Ober-Gonststo- 
rium und der Landes-Direction zu Eisenach, 
wegen Verbesserung der dasigen Bürgerschu- 
len und Unterstühung des Landschullehrer= 
Fonds des Eisenachischen Kreises, mittelst des 
von Ihro Kaiserl. Hoheit, der Frau Groß- 
fürstin, Erbgroßherzogin, der Stadt Eise- 
nach im Jahre 1805. anädigst geschenkten 
Kapitals von tlooo Rtyr. nebst Interessen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.