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sen zu lassen und was sich, ohne Nachtheil
für das Ganze und ohne die Kraft und Ein-
he#t der Regierung zu schwächen, in der ge-
dachten Beziohung durch Gesetze fest be-
stimmen läáßtt, auf diese Weise fest zu be-
stimmen. 2c.
Das Staats-Ministerium.
Beylage Sss.
Höchstes Decret
vom 15t#en Februar 1827.
Kirchen= und Schulangelegenheiten
betreffend.
Nachtráglich zu dem Decrete, welches un-
term 20ostem Nov. v. J. in Betreff der ver-
schiedenen Kirchen= und Schulangelegenheiten,
an den Vorstand des getreuen Landtags er-
gangen ist, sollen gegenwärtig noch einige
dahin gehörige Mittheilungen und Anträge
vorgelegt werden.
1) Unter den von SEr. Königl. Hoheit
genehmigten ständischen Verwilligungen, wel-
che in der unterthänigsten Erklárungsschrift
vom 2asten Febr. 1817. ausgesprochen sind,
besinden sich auch 100 Rthlr. jährlich, „zu
Stiftung einer neuen Klasse in der Schule zu
Neustadt, damit die dort vorgebildeten Schuͤ—
ler in eine höhere Klasse des Weimarischen
Gymnasium verseht, und somit die Eltern
der Nothwenvigkeit überhoben werden können,
ihre Kinrer mehrere Jahre in der theuern
Residenz-Stadt zu erhalten.“
Das Großherzogl. Ober-Consistorium har
sich bestrebt, diese angegebene Absicht der
St#ftung, soviel an ihm lag, zu befördern
und es wird der getreue Landtag, sowohl aus
dum abschriftl. anliegenden Berichte des ge-
dachten Collegium, als auch auß dem in den
depliegenden Nrn. 47. und 48. des Neustäd-
tischen Kreisboten, abgedruckten neuen Lehr-
plan entnehmen können, auf welche Art man
solches bewerkstelligen zu können geglaubt hat.
2) Die nebst dem erläuternden Berichte
des Großherzogl. Landschaffts-Collegium, hier
beygefügten Berechnungen des Betrags der
bisherigen Impost= und Tranksteuerfreyheiten
der Geistlichen und Schullehrer wird dem ge-
treuen Landtag zu einigem Anhalt djsenen
können, falls derselbe, wie zu wunschen stehet,
auf die, unter Nro. VII. des Decretes vom
20sten Novemb. empfohlenen Wunsche einzu-
gehen belieben wird. "„
3) Die, durch einen vorgekommenen un-
angenehmen Fall, bey dem Großherz. Dber-
Consistorium hier, angeregte Erwägung der
für den Schulunterricht daraus erwachsenden.
Nachtheile, wenn auf das, oft ohnehin kärg-
liche Diensteinkommen des Schullehrers, zu
Befriedigung seiner Glaubiger, Beschlag ge-
legt und ihm auf solche Weise selbst das
Nothdürftigste entzogen wird, und die Erfah-
rung, daß die angehenden Landschullehrer nicht
selten den Grund zu solcher Bedrängniß, im
Seminarium legen, haben gedachtem Colle-
gium Anlaß zu Vorschlägen gegeben, welche
diesem Uebel begegnen sollen. Der getreue
Landtag wird solche, in den abschriftl. aulie-
genden Berichten zugleich mit dem deofallst-
gen Gutachten der Großherzogl. Regierung
entwickelt sinden und sich dadurch in den
Stand gesetzt sehen, eine gründliche Erklärung
daruber abzugeben.
4) Endlich werden dem getreuen Landtag,
in den abschriftl. anliegenden Berichten, die
Vorschlüge des Großherzogl. Ober-Gonststo-
rium und der Landes-Direction zu Eisenach,
wegen Verbesserung der dasigen Bürgerschu-
len und Unterstühung des Landschullehrer=
Fonds des Eisenachischen Kreises, mittelst des
von Ihro Kaiserl. Hoheit, der Frau Groß-
fürstin, Erbgroßherzogin, der Stadt Eise-
nach im Jahre 1805. anädigst geschenkten
Kapitals von tlooo Rtyr. nebst Interessen