Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Beylage zu No. 5. des Reglerungs-Blatts. 
Beilage F. 
Karl August, 
v. G. G. Großher zo g# #c. 
Nachdem Uns Unser Staats-Ministerium 
den Inhalt der Ständischen unterthänigsten 
Erklärung vom 21. Decbr. d. J. ehrerbie- 
tigst vorgetragen hat, laut welcher der hier 
versammelte getreue Landtag, überzeugt von 
der Nothwendigkeit, daß die für den Staats- 
haushalt bestehenden Abgaben auf die ersten 
Monate des künftigen Jahres von neuem zu 
verwilligen seyen, weil die zuletzt in der Er- 
klärungsschrift vom 20. Januar 1819. ge- 
schehene Verwilligung nur bis zu Ende des 
jekigen Jahres reiche und eine weitere Ver- 
willigung vor jetzt nicht thunlich sen, es 
für eine seiner ersten Verpflichtungen aner- 
kannte, sich über den dritten Abschnitt 
Unserer Landtacz-Propositions-Schrift vom 
17. Decbr. d. J. zeitig zu berathen, und 
in Folge dieser Berathung den Beschluß ge- 
faßt hat: daß, in der Voraussetzung, es 
werden dadurch weder Stsrungen noch Sto- 
ckungen in den Kassen und Rechnungéver- 
hältnissen herbeygeführt, alle für den Staats- 
haushalt in dem Großherzogthum Sach- 
en Weimar-Eisenach jetzt bestehende 
Abgaben vorerst auf die Monate Januar, 
Februar, März, des nächstkommenden Jal- 
res verwilligt sepen: so haben Wir diese 
Verwilligung in der geschehenen Maaße gnaä- 
digst angenommen, genehmigen sie und er- 
theilen dem sie betreffenden Landtags-Be- 
schluß Unsere Landesfürstliche Sanction. 
Unserm Staats-Ministerium und insbe- 
sondere dessen Departement der Finanzen ha- 
ben Wir den Befehl ertheilt, diesen von 
Uns sanctionirten Landtagsbeschluß, seinem 
ganzen Inhalte nach, durch Unser Land- 
.— 
  
nl' 
schaffts-Collegium und sonst auf verfassungs- 
mäßigem Wege zur Aueführung zu brinen. 
Schließlich erneuern Wir dem Herrn 
Landmarschall, so wie dem § mmten Vor- 
stande und getreuen Landtage die Versiche- 
rung Unserer landesfürstlichen Huld und 
Gnade. 
Weimar den 28. Decbr. r820. 
K. A. 
Beylage C. 
Höchstes Deeret 
vom 24 December 3820. 
Das Fortbestehen der bisherigen Abgaben in 
den drey ersten Monaten 182 1. betr. 
Indem das unterzeichnete Großherzogliche 
Staats-Ministerium dem getreuen Landtage in 
der Beyfuge das von Sr. Königl. Hoheit, 
dem Großherzog allerhöchst eigenhändig un- 
terzeichnete Decret in Antwort und als Sanc- 
tion der unterthänigsten Erklärungeschrift 
des getreuen Landtags vom 21. Decbr. 1820., 
die Fortbdewilligung der bestehenden Abgaben 
auf die Monate Januar, Februar, März 
des Jahres 182 1. betreffend, übersendet, hat 
es auf Sr. Königl. H. gnädigsten Befehl 
noch hinzuzufügen, daß dem Großherz gl. 
Landschaffts -Collegium aufgegeben worden 
ist, zu erwägen und zu berichten, in wie 
fern sich die bey der Verwilligung erwéhrte 
Voraussehung verwirkliche, daß nämiich 
durch solche und bey dem beschränkten Zeit- 
raume ihrer Dauer Störungen und Stockun- 
gen in dem Zahlungshaushalte der Groß- 
herzogl. Landschafftskassen nicht nur nicht 
herbeygeführt, sondern wirksam und in ge- 
hörigen Grade vermieden werden würden, 
und daß, falls Bedenken oder Anliegen, wel-
	        
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