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Dienstentlassung.
Des Großherzogs, Königliche Hoheit, haben dem Kammer= Junker — anbe Di.-
rektions-Rath, Herrn Ehrhardt Friedrich Freyherrn von und zu Man ch, auf
Teichwolframsdorf, die gebetene Entlassung von der Stelle eines Landes- nnhae Nather,
wittelst höchsten Dekretes vom 18ten d. M., zu ertheilen gnädigst geruhet.
Bekbanntmachungen.
I. Da eine übergroße Masse ausländischer geringhaltiger Kupferpfennige in Umlauf ge-
kommen ist: 57v wlrd *ê§5# die Bekanntmachung Großherzoglicher Regierung allhier vom
Sten July 18715., nach welcher nur die Königlichen und Herzoglich Sächsischen, die Er-
furt’ischen und Kutfürsttich Hessischen Pfennige nach ren oollen Nominal-Werthe cursiren
sollen, alle übrigen auslándischen Kupferpfennige aber, m Handel und Wandel an-
genommen werden können, jedoch nur nach ihrem balbn aminal- Werthe gültig find,
„Mumet erneuert.
Weimar den #ten December 18
Grasperzehliete Si Landes Direction, iste Section.
Vusel
II. An die Stelle des als Verwalter des Hahn'schen Gerichts zu Lindenkreuz freywilslig
abgegangenen Aovokaten, Friedrich Wilhelm Höser, ist der Stadtschreiber und Amts-Ab-
vokat Carl Friedrich Flemming zu Weida zum Justitiar bemeldeten Gerichts prásentirt
und durch das beauftragte Justiz-Amt Weida am aten October dieses Jahres verpflichtet
und eingeführt worden, welches sernan brrn gemacht wird.
Weimar den 17ten December
18
Gr uzbezhöguche Stchsische Landesrcgierung,
von Mille