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verschiedenen Erbieten von Kurmainz gar nicht vorstellen und wenn
wir bedächten, was bei diesem Kurfürstentag vorkommen soll, so sähen wir
auch nicht, wie bei unergänztem Kolleg und bei unserer Ausschliessung
etwas Beständiges beschlossen werden könnte. Wir wollten daher von
Kurmainz den Grund dieses sonderbaren Verhaltens vernehmen.
Kurmainz habe sich ja bisher sowol gegen den verstorbenen Kurfürsten
als auch jüngst gegen unsere Räte günstig erklärt, auch habe der
Kaiser selbst noch dem Kurfürsten Friedrich IV. zugesichert, er wolle den,
der sich zu rechtlicher und ordentlicher Ausführung erbiete, beim kur-
fürstlichen Testament und bei allem, was vom Kurfürstentum dependiert.
handhaben; würde Kurmainz bei künftigem Kurfürstentag uns umgehen,
so würde er also dem Kaiser selbst vorgreifen. Der Kurfürst habe auch
bereits mit uns in kurfürstlichen Sachen verkehrt, z. B. wegen der jülicher
Lizenten, Beschreibung zu Münztagen, in Zollsachen; würds er uns
jetzt umgehen, so würde er uns gleichsam depossedieren und würde
dieser Schimpf weniger uns als diesem Hause und dem Kurerben
geschehen. Es scheine, als habe der Kurfürst seit kurzer Zeit andere
Gedanken gefasst, wozu wir hoffentlich keine Ursache gegeben haben.
Wir versähen uns aber einer Umgehung umso weniger als wir im
Besitz der Administration und der Lande selbst sind und die Kur
und Stimme auf dem Fürstentum und Lande Pfalz ruht. Wir ersuchten
daher, auch uns zu beschreiben, sonst wäre das Kolleg unergänzt und
könnte es nichts vornehmen, wie ja auch der fuldaer Tag wegen
des Ablebens Kurbrandenburgs auseinander gehen musste.
Unsere Räte haben darüber auch mit den mainzischen Räten zu
sprochen und unsere Beschreibung zu betreiben, wobei auch auszuführen
ist, dass Neuburg sich in Schriften gegen uns und dieses Kurhaus so
„verlaufen“ habe, dass man auf einen Vergleich nicht eingehen könute, wie
auch sonst Ursachen vorhanden wären, Neuburg von der Administration
auszuschlisssen. Würde Kurmainz sich vor einem Verweis von Neuburg
fürchten, so wollten wir dem Kurfürsten gut stehen, dass durch unsere
Zulassung dem Hauptstreit nicht praejndiziert sondern alles zu
ordentlicher Ausführung und Austrag gestellt werden solle. Würden
wir aber trotzdem umgangen werden (dass Neuburg beschrieben werden
soll, können wir nicht glauben), so soll erklärt werden, dass
wir uns dessen nicht versehen hätten, es für eine Zunötigung an
uns und dieses Kurhaus hielten, die Sachen mit den andern
Testaments-Exekutoren und Vormündern erwägen müssten und uns
ein solches Praejudiz nicht zufügen lassen würden. Datum Heydelberg
den 11. maii a. 1611.
Ma., 547/14, f. 68; Kpt. von v. d. Grün; — f. 31; Or.!
i Vom gleichen Tag ein Handschbreiben des jungen Kurerben an Kur-
mainz mit kurzer Wiederholung des obigen und mit der Bitte, die Rechte
des Hauses Pfalz achten zu wollen (Ma., 547/14, f. 63; Kpt.). — Am
15./25. Mai (vgl. no. 196, S. 472, Anm. 3) macht der Administrator dem
Kurfürsten von Brandenburg Mitteilung von der Abordnung nach Mainz:
Das kurfürstliche Schreiben vom 4. Mai (vgl. no. 167, S. 408, Änm. 2)
Mai 21.