Full text: Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

199. 1611 477 
verschiedenen Erbieten von Kurmainz gar nicht vorstellen und wenn 
wir bedächten, was bei diesem Kurfürstentag vorkommen soll, so sähen wir 
auch nicht, wie bei unergänztem Kolleg und bei unserer Ausschliessung 
etwas Beständiges beschlossen werden könnte. Wir wollten daher von 
Kurmainz den Grund dieses sonderbaren Verhaltens vernehmen. 
Kurmainz habe sich ja bisher sowol gegen den verstorbenen Kurfürsten 
als auch jüngst gegen unsere Räte günstig erklärt, auch habe der 
Kaiser selbst noch dem Kurfürsten Friedrich IV. zugesichert, er wolle den, 
der sich zu rechtlicher und ordentlicher Ausführung erbiete, beim kur- 
fürstlichen Testament und bei allem, was vom Kurfürstentum dependiert. 
handhaben; würde Kurmainz bei künftigem Kurfürstentag uns umgehen, 
so würde er also dem Kaiser selbst vorgreifen. Der Kurfürst habe auch 
bereits mit uns in kurfürstlichen Sachen verkehrt, z. B. wegen der jülicher 
Lizenten, Beschreibung zu Münztagen, in Zollsachen; würds er uns 
jetzt umgehen, so würde er uns gleichsam depossedieren und würde 
dieser Schimpf weniger uns als diesem Hause und dem Kurerben 
geschehen. Es scheine, als habe der Kurfürst seit kurzer Zeit andere 
Gedanken gefasst, wozu wir hoffentlich keine Ursache gegeben haben. 
Wir versähen uns aber einer Umgehung umso weniger als wir im 
Besitz der Administration und der Lande selbst sind und die Kur 
und Stimme auf dem Fürstentum und Lande Pfalz ruht. Wir ersuchten 
daher, auch uns zu beschreiben, sonst wäre das Kolleg unergänzt und 
könnte es nichts vornehmen, wie ja auch der fuldaer Tag wegen 
des Ablebens Kurbrandenburgs auseinander gehen musste. 
Unsere Räte haben darüber auch mit den mainzischen Räten zu 
sprochen und unsere Beschreibung zu betreiben, wobei auch auszuführen 
ist, dass Neuburg sich in Schriften gegen uns und dieses Kurhaus so 
„verlaufen“ habe, dass man auf einen Vergleich nicht eingehen könute, wie 
auch sonst Ursachen vorhanden wären, Neuburg von der Administration 
auszuschlisssen. Würde Kurmainz sich vor einem Verweis von Neuburg 
fürchten, so wollten wir dem Kurfürsten gut stehen, dass durch unsere 
Zulassung dem Hauptstreit nicht praejndiziert sondern alles zu 
ordentlicher Ausführung und Austrag gestellt werden solle. Würden 
wir aber trotzdem umgangen werden (dass Neuburg beschrieben werden 
soll, können wir nicht glauben), so soll erklärt werden, dass 
wir uns dessen nicht versehen hätten, es für eine Zunötigung an 
uns und dieses Kurhaus hielten, die Sachen mit den andern 
Testaments-Exekutoren und Vormündern erwägen müssten und uns 
ein solches Praejudiz nicht zufügen lassen würden. Datum Heydelberg 
den 11. maii a. 1611. 
Ma., 547/14, f. 68; Kpt. von v. d. Grün; — f. 31; Or.! 
i Vom gleichen Tag ein Handschbreiben des jungen Kurerben an Kur- 
mainz mit kurzer Wiederholung des obigen und mit der Bitte, die Rechte 
des Hauses Pfalz achten zu wollen (Ma., 547/14, f. 63; Kpt.). — Am 
15./25. Mai (vgl. no. 196, S. 472, Anm. 3) macht der Administrator dem 
Kurfürsten von Brandenburg Mitteilung von der Abordnung nach Mainz: 
Das kurfürstliche Schreiben vom 4. Mai (vgl. no. 167, S. 408, Änm. 2) 
Mai 21.