Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1823. (7)

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Staaks= und Kirchendienste sich überhaupt Beachtung oder vorzugsweise Beachtung zu ver- 
sprechen haben, deren Betragen auf den Schulen und Unlversitäten ofir ht 
leistet, dah sie durch frühere Zucht, besonders in dem älterlichen Hause, o-m n Seiten 
derer, welche Aelternstelle an ihnen zu vertreten hatten, zur Sittlichkeit, zur Gweruen und 
zum pünktlichen Gehorsam gegen ihre Vorgesehten pflichtmäßig angewöhnt worden (ind. 
Es versteht sich hierbey ohnehin, daß die studierenden bandeökinder durch jede notorische 
Theilnahme an einem Ercesse, durch jeden erwiesenen Ungehorsam gegen Vorgeseh#te und die 
gesammie gesebliche Ordnung, nach erfolgter diesfallsiger Anzeige der akademischen Gerichte, 
sich des Genusses solcher Wohlthaten, welche sie von Seiten des Staats genießen, als der 
Stipendien, des Antheils an der akademischen Spelseanstalt 2c. selbst gänzlich umwürdig 
machen, und davon auf der Stelle ausgeschlossen werden sollen. 
Zu unseren studierenden Landeskindern hegen wir dagegen billig und gern das Vertrauen, 
daß sie, den höchstwichtigen Zweck ihres Studierens sest und ruhig im Auge behaltend, 
durch sirenge Gesehmäßigkeit und insbesondere durch Entfernung von allen strafbaren 
geheimen Verbindungen, sich auédauernd so verhalten werden, daß sie unsre, ihrer 
Aeltern und des Vaterlandes gerechte Erwartung nie muthwili tduschen oder dem uns ge- 
gebenen Versprechen sich jemals untreu bezeigen. Im entgegenstehenden Falle werden die 
vorher angedroheten, auf das ganze künftige Leben risseperhen strasenden Maaßregeln, in 
AnauSbleibliche Anwendung treten. 
Eisenach den 17ten Januar 1823. 
Großherzogliches Süchsisches Ober-Konsistorium daselbst. 
D. Johann August Nebe. 
IV. Da von des Großherzogs Königliche Hoheit mittelst höchsten Rescriptes vom 
25sten vorigen Monaths der Dr. med. ci chir. Carl Ludwig Haiser, aus Geisa, zum 
Phosikus für die Stadt und den Amttben fteet Geisa ernannt und ihm sein Wohnsic 
in Geisa angewiesen worden ist: so wird solches hiermit zur öffentlichen Lennhuh gebracht. 
Welmar den u#sten Februar 1823. 
Großherzogliche Sachsische Landes Direktion. 
von Moh. 
V. Se. Koͤnigliche Hoheit, der Großherzog, haben zu genehmigen geruhet, dasi 
wegen der gestiegenen Fourage-Preise vom roten d. M. an bey sämmtlichen Postanstalten 
hiesiger Lande eine Erhöhung der 5 Tare von 9 auf 20 gGr., und der Kourier- 
und Estafsetten= Tare von 13 auf 14 c6Gr. pro Pferd und zmiit eintritt, welches hierdurch 
zur Kenntniß des betheiligten uouchtte gebracht wird. 
Weimar den #ten März 1823. 
Großherzoglich Sächsische Oberpost-Inspektion. 
von Mot.
	        
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