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Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches
Regierungs-Blakk.
Nummer 20. Den 26. October 1824.
Ehren Auszeichn ung.
Des Großherzogs, Königliche Hoheit, haben dem Kammer-Sekrekariats-Accessisten
und vormahligen Königlich Preuhischen Lieutenant, Wilhelm August Kuhn allhier, auf dessen
unterthänigstes Ansuchen, unterm 12ten d. M. die gnadigste Erlaubniß ertheilt, den ihm von
des Königs von Preußen Majestät am raten September d. J. verliehenen Orden vom ei-
sernen Kreuze, 2ter Klasse, tragen zu dürfen.
Bes öredereun dg.
Des Großherzogs, Königliche Hoheit, haben den Korps-Jäger bey'm Zillbacher Re-
viere, Christian Georg Schmidt, zum Unterfbrster bey'm Gerstunger Reviere durch
ein hohes Ministerial-Dekret vom 12ten d. M. zu ernennen gnädigst geruhet.
Verorduungen.
I. Da es der unterzeichneten Behörde, als welcher gegenwärtig die obere Ver-
waltung des Großherzoglichen Waisen Instituts, diesstitiger gesammter Pro-
vinz, sowohl protestantischen als katholischen Antheils, Znädigst übertragen worden, am
meisten daran gelegen seyn muß, von dem Fleiße und dem Betragen der Wai-
senkinder, so wie von der Art und Sorgfalt ihrer Verpflegung sortwäh-
rend genau unterrichtet zu werden, nicht minder von der zu erwählenden Lebensart, wenn
dieselben aus dem Institute entlassen werden: so siecht Man sich veranlaßt, Folgendes in
dieser Beziehung von Neuem zu empfehlen und festzusehen:
1) den Geistlichen und Schullehrern bevder Kirchen, der protestanti-
schen, wie der katholischen, wird die besondere Pflicht hierdurch an das Herz gelegt, eine
vaͤterliche wachsame Aufsicht über die in ihren resp. Parochieen oder Schulen vorhandenen