545
Wenn auf solche Art die Summe der eingezogenen Simplen mit der Summe
der ausgeschriebenen und an die Amtspflegkassen einzuliefernden Umlagen nicht ganz
uͤbereinmͤimint, so hat der Steuer-Einbringer am Ende des Jahrs dassenige, was in
einem Jahr im Ganjen zu viel umgelegt worden ist, in die Gemeindekasse abzuliefern,
und was etwa zu wenig umgelegt worden ist, hat diese zuzuschießen.
9. 10.
Wenn die Jahl der für sede Umlage einzuziehenden Simplen festgesetze ist; so
hat der S euer-Einbringer aus dem ihm übergedenen Simplum-Register ein Steuer-Einzugs=
Verzeichniß zu verfertigen und in dasselbe die Ramen der Steuerpflichtigen,
den Betreff eines jeden derselben an seder Umlage und die das Jahr hindurch vo#s
demselben erfolgehden Jahlungen einzutragen.
Die zu rem Verzeichniß gehörigen gedruckten Hefte werden auf Kosten der Gemeinde
angeschaffe.
éK. 11.
.Wenn einzelne Gemeinderäthe in Uebereinstimmung mit den Bürger-Ausschösen,
die bisherige Art der Steuer-Umlage dersenigen nach Simplen vorzlehen, und daher
solche noch bis zur allgemeinen Steuer-Rektißkation beibehalten wollten) so foll ihnen
dieses gestattet und ihrer freien Satschließung anheim gegeben seyn. - ·
Es in sedoch in diesem Jall erforderlich, die Summe der in sedem Jahr auf die
Gemeinde umgelegten Steuer und den Betrag derselben auf seden Gulden des
Steuer-Anschlags sedesmal oöffentlich bekannt zu machen.
#. 1.
Wenn in einer Gemeinde nach dem Gbereinstimmenden Dafürhalten des Gemeinde-Rathes
und des Bürger-Ausschusses der Steuer= Einbringer die zu Fertigung
des Umlage, Registers und Vornahme der Umlage erforderlichen Kenntnisse nicht besigt;
so isl dieses Geschäfc vorläufig noch dem Gerichts-Notar des Bezirks zu übertragen.
Meggen der Belohnung dieses Geschäfts hat der Gemeinde = Rath mit dem Gekichts-Notar
eine Uedereinkunft zu treffen) welche dem Oberamt zur Genehmigung
vorzuligen ist.
III. Von dem Einzug der Steuern und deren ECieferung
an die Amtspflege.
9. 13.
* * Stener, Einzug ist in allen Gemeinden mit dem Eintritt des Etatsfjahrs zu
eröffnen. « " «