Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1824. (8)

In h a l k. 
Schul-Stipendium — das von dem Herzog Johann Ernfl zu Eisenach 
gellistete — die hinsichtlich dessen Dethelung atltossene- der Suf- 
tung gemaͤße Abaͤnderung betr. 
Schulstuben. — Erlduterung wegen der bciinzen R der 
Gemeinden zu Verheitzung berselben 
Schulvorstand. Regulaliv für den nach §. 20 des Gesebes vom 
15. May 1821 uͤber Schul-Ferien, Schulversaͤumnisse und deren 
Ahndung (Reg. Bl. v. J. 1821 S. 605 — 612) in den Gemeinden 
3hur Bekörderung des regelmäßigen Schulbesuches aller Orten zu bil- 
denden Schulvorstondes. D# - des bEltnac Ober, 
Konsisloriums . . · 
Stcir-Uebungen — bey tunsligen Gesucen um Zulessung zur 
aͤrztlichen und wundaͤrztlichen Pruͤfung muͤssen auch Zeugnisse uͤber 
gemachte Fortschritte in den Secir-Uebungen mit vorgelegt werden 
Selbstmorde. Siehe Todtenregister. 
Selbst-Präpariren und Seciren wird den auf eine Anslellung im 
Großberzogthume machenden Studierenden der Väil und huue 
zur Plicht gemacht 
Sportelbezug: künftig soll bey allen Htisonal. werchoungen in 
mit Accidenzien, Bezug verdundenen Stellen der damit Neubekkeidete 
sosort in den vollen Sportelbezug treten und weder er, noch seine 
Erben über daß Sterbe und Gnaden-Quartal hinaus einen An- 
spruch auf außenssehende, von ihm verdiente Sporkeln haben, mit 
Ausnahme der in einc bessere Scclle *-e *- Staatsdfene 
der alt Weimarischen Lande 
Sportel-Reste bey den unmiltelbar sneserr U Jala. Unterbebor- 
den. Besehl wegen deren Bepbringung und gegen deren Ausschwellung 
Sportel-Reste, welche von den Großberzogl. Justiz- Ober= und Un- 
terbehörden der Grobherzogl. Kammer als Gewährschaft zugerechnet 
werden. Ueber deren Erlaß oder Kaduzirung soll der Kammer 
bie alleinige Kognition zuslehen, 2 jedes zuspalis; Gesuch und 
resp. Bericht an dieselbe zu richten ist 
Steuer, Einnehmer — deren rhntnl s. Frobnfreybeit. 
Steuer, Restanten. Siehe Exeku 
Steuer," Termine. Besiimmung 4½% bien Erhebung in jedem der 
drey Jahre 1824, 1835 und 18236, nach Maßgabe des Steuer-Pa- 
tentes v. 25. Dtzemter 1823 (Reg. Bl. v. zß sa3 S. 551—,) 
und zwav: 9 
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Arg-innigs- 
Blat 
113, 111. 
16. 
99 - 102. 
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