Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1827. (11)

102. 
gen Entschädigung der beyden Schullehrer und der Adjuvaänten aus der Gemeindekasse 
einen löblichen Anfang gemacht, wobey dem Ortérichter Rechenbach vorzügliches Lob 
gebührt. *r*# . 
Die Art und Weise, wie die gnaͤdigst vorbehaltene Entschaͤdigung der Schul- 
lehrer beruͤcksichtigt worden, ist nicht uͤberall dieselbe. An manchen Orten haben 
die Einwohner, ungeachtet daß nunmehr nur ein sogenanntes Absingen an einigen 
Stellen des Dorfes, und kein Singen vor jedem Hause mehr Statt findet, sich 
dennoch zur Fortgewähr des bisherigen Neujahrgeschenks an den Lehrer anhei- 
schig gemacht; an einigen Orten hat die Gemeinde die Entschädigung übernom- 
men, anderswo hat sich der Schullehrer mit einem geringen Bausch-Quantum be- 
gnügt, oder auch, wie in Stüberbach, ganz auf Entschädigung verzichtet. 
Als Orte, wo die Gemeinden sich ganz besonders fügsam und gegen ihre 
Schullehrer uneigennübig und auständig benommen haben, können wir benennen: 
Nerkewic mit Rödigen uu der Diözes Jena, Weyra in der Diözes Neustadt, 
Ottstedt in der Diözes Blankenhayn. In Nerkewitz und Rödigen sammelt ein 
Geineindeglied die Beyträgr für den Schullehrer ein; in Weyra bringt jeder seine 
Neujahrögabe dem Schullehrer personlich in's Hausz in Ottstebt bey Magdala 
schickten die Einwohner dem Schullehrer, schon den Tag vor dem neuen Jahre 
1827, ihr gewöhnliches Geschenk unverkürzt in's Haus, hierauf fand am Neu- 
jahrstage selbst ein Absingen einiger Kirchenlieder an einigen offenen Plätzen des 
Dorfes Sta2t, wo dann die übrigen Einwohmer am andern Tage bey'm Einsam- 
meln, gleichfallS unverkürzt, dem Sez#llehrer das Gewöhnlime gegeben haben. 
Solche Beyspiele sprechen dem guten Vernehmen der Gemeinden mit ihren 
Schullehrern, und der Bildungsstufe der erstern, ein günstiges Zeugniß. Wich ist 
hie und da nicht zu verkennen gewesen, daß das Gelingen der Aufgabe, vorzüg- 
lich auch mit, dem erfolgreichen Einflusse des Ortögeistlichen, seiner wohlberechne- 
ten Zusprache an die Gemeinde, wic z. B. in Großbrembach, zu verdanken ist. 
Wir bezeigen den betreffenden Herren Superintendemten und Pfarrern, wie 
auch den Schullehrern und Gemeinden, ingleichen den weltlichen Stellen, für das 
bis jetzt in dieser Sache Geleistete und Vorbereitete unsere Zufriedenheit, und in- 
dem wir hiermit zur Fortsetzung ihres Bemühens und zur weitern Nachfolge auf- 
fordern, sind wir auödrücklich ermächtiget, hinzuzufügen: 
daß Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, es gern sehen werden, wenn ei- 
ne allgemeine freywillige Fuͤgsamkeit Hoͤchstdieselben der Nothwendigkeit über- 
hebt, gebietend einzuschreiten. Weimar den 18. Dezember 1827. 
Großherzogliches Sächsisches Ober-Konfistorium. 
eucer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.