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Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches
Regierungs-Blakl.
Nummer 5. Den 11. April 1828.
Ordenaustheilung.
Se. Königl. Hoheit, der Großherzog, haben gnädigst geruhet, dem Köngl.
Preußischen Kammerherrn, Herrn Grafen Herrmann von Pückler zu Berlin, das
Ritterkreuz Hoöchstihres Hausordens vom weißen Falken zu verleihen.
Ehrenauszeichnung.
Des Großherzogs, Königl. Hoheit, haben dem Hof-Kupferstecher Schwerdgeburth
allhier für einen von ihm mit vielem Fleiße und besonderer Kunstfertigkeit
trefflichst ausgeführten Kupferstich (das Pentazoninm vinariense genannt)
die kleinere goldene Civil-Verdienst-Medaille mit der Erlaubniß
zum Tragen am Bande des weißen Falkenordens gnadigst verliehen.
Beförderungen.
Des Großherzogs, Königl. Hoheit, haben den zeitherigen 2ten Lehens-Sekretar
Johann Wilhelm Zymisch hieselbst, zum 1sten und alleinigen Lehens-Sekretar,
sodann die Regierungs-Accessisten Christoph Wilhelm Emanuel Schubli und Rinaldo
Vulpius allhier, ersteren zum Regierungs-Registrator im Regierungs-Kabinete
und letzteren zum Lehens-Registrator im Lehens-Kabinete
der hiesigen Landesregierung zu ernennen gnädigst geruhet.
Sodann haben Allerhöchstdieselben den Pfarrer Wilhelm Bernhard Geilfuß
zu Weilar zum Superintendenten und Pfarrer zu Kaltennordheim, den
Pfarrer August Hieronymus Kromeyer zu Stützerbach zum Pfarrer zu Isser-