Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1828. (12)

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Geburtshülfe im Großherzogthume gestattet worden ist, die erledigte Stelle eines 
Phosikus im Amte Kaltennordheim übertragen zu lassen gnadigst geruhet. 
Dem zu Folge ist der D. Eydam als Physikus verpflichtet worden und 
wird seinen Wohnsitz in Kaltennordheim nehmen, welches hierdurch zur öffentli- 
chen Kenntniß gebracht wird. 
Weimar den 29. May 1828. 
Großherzogliche Sächsische Landes-Direktion. 
F. v. Schwendler. 
II. Auf den Grund der Bestimmung in F. 6 des Gesetzes über die 
Schutpocken-Impfung vom 26. May 1826 wird hierdurch verordnet, daß Reise- 
pässe und Wanderbücher für Personen, welche das 25. Jahr noch nicht zurückge- 
legt haben, nur nach Vorlegung vorschriftsmaßiger, von inländischen zur Praris 
befugten Aerzten ausgestellter, Impfscheine oder resp. Zeugnisse darüber, daß sie 
die Menschenblattern gehabt haben, ausgefertigt werden sollen. 
Die betroffenen Unterbehörden werden daher angewiesen, bey Ausstellung 
der Reisepaässe oder Wanderbücher für die in dem angegebenen Alter stehenden 
Personen, beziehungsweise auch bey Ausfertigung der Zeugnisse zu Erlangung 
von Reisepässen oder Wanderbüchern, dieser Anordnung gehörig nachzukommen. 
Weimar den 7. Juny 1828. 
Großherzogliche Sächsische Landes-Dircktion. 
F.- v. Schwendler. 
III. Da Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, dem Rechts-Kandida- 
ten Gustav Müller aus Lengsfeld die Erlaubniß zur Betreibung der advokato- 
rischen Praris vor den Untergerichten des hiesigen Kreises von Lengsfeld aus zu 
ertheilen gnddigst geruht haben: so wird solches hierdurch bekannt gemacht. 
Eisenach den 9. Juny 1828. 
Großherzogliche Scchsische Landesregierung. 
4 r— on. 
IV. Nachdem der vom Stadtrathe zu Triptis zur Stadtrichter- und Stadt- 
Schuldheißen-Stelle daselbst prasentirte und von des Großherzogs Königliche Ho- 
heit gnadigst bestätigte, vorhinnige Accessist bey dem Großherzoglichen Kreisamte
	        
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