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Großherzogl. S. Weimar -Eisenach'sches
Regierungs-Blakk.
Nummer 15. Den 30. Juny 1829.
Ordenverleihungen.
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben bey Höchstihrer Anwesen-
heit in Berlin zur Vermählung Hochstihrer zweyten Prinzessin Tochter, Kö-
nigliche Hoheit, den Prinzen Friedrich Wilhelm Carl von Preußen Koͤ—
nigliche Hoheit (Bruder Sr. Majestät des Königs von Preußen), unter die Ritter
erster Klasse Höôchstihres Hausordens vom weißen Falken aufgenommen und
dieselbe Klasse dieses Ordens dem Koniglich Preußischen wirklichen geheimen
Staats= und Kabinets-Minister, auch Obermarschall Herrn Grafen von der
Goltz, Ercellenz, zu verleihen geruhet.
Beförderung.
Des Großherzogs, Königliche Hoheit, haben dem Kammergutspachter
Gustav Carl Rudolph zu Berka an der Ilm, auf dessen unterthänig-
stes Ansuchen, die Erlaubniß zum Führen, des ihm von Sr. Durchlaucht, dem
Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen verliehenen Prädikates eines Ober-
amtmannes, in Hochstihren Großherzoglichen Landen gnadigst ertheilt.
Bekanntmachungen.
I. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben, um dem
Stadtrathe zu Allstedt eine den jetzigen Zeitverhältnissen und den Anforderun-
gen neuerer Polizey-Gesetze, nahmentlich des allgemeinen Zunftgesetzes und des
Gesetzes zur Sicherung gegen Feuersgefahr, entsprechendere Einrichtung zu geben,
gnädigst zu genehmigen geruhet, daß das unter dem 21. September 1742 für
die Allstedter Stadtverfassung ausgeflossene Jurisdiktions -Reglement