Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1829. (13)

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Großherzogl. S. Weimar -Eisenach'sches 
Regierungs-Blakk. 
Nummer 15. Den 30. Juny 1829. 
  
  
Ordenverleihungen. 
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben bey Höchstihrer Anwesen- 
heit in Berlin zur Vermählung Hochstihrer zweyten Prinzessin Tochter, Kö- 
nigliche Hoheit, den Prinzen Friedrich Wilhelm Carl von Preußen Koͤ— 
nigliche Hoheit (Bruder Sr. Majestät des Königs von Preußen), unter die Ritter 
erster Klasse Höôchstihres Hausordens vom weißen Falken aufgenommen und 
dieselbe Klasse dieses Ordens dem Koniglich Preußischen wirklichen geheimen 
Staats= und Kabinets-Minister, auch Obermarschall Herrn Grafen von der 
Goltz, Ercellenz, zu verleihen geruhet. 
Beförderung. 
Des Großherzogs, Königliche Hoheit, haben dem Kammergutspachter 
Gustav Carl Rudolph zu Berka an der Ilm, auf dessen unterthänig- 
stes Ansuchen, die Erlaubniß zum Führen, des ihm von Sr. Durchlaucht, dem 
Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen verliehenen Prädikates eines Ober- 
amtmannes, in Hochstihren Großherzoglichen Landen gnadigst ertheilt. 
Bekanntmachungen. 
I. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben, um dem 
Stadtrathe zu Allstedt eine den jetzigen Zeitverhältnissen und den Anforderun- 
gen neuerer Polizey-Gesetze, nahmentlich des allgemeinen Zunftgesetzes und des 
Gesetzes zur Sicherung gegen Feuersgefahr, entsprechendere Einrichtung zu geben, 
gnädigst zu genehmigen geruhet, daß das unter dem 21. September 1742 für 
die Allstedter Stadtverfassung ausgeflossene Jurisdiktions -Reglement
	        
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