Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1829. (13)

  
Seite des s Nr. der 
Inhalt. SiegierungeBekanm 
lattes. machung 
Vormundschaften. Erneuerung der Vorschrift zu jährlicher Einsen- 
dung der Tabellen von allen Unterbehörden über die in ihrem Be- 
zirke bestehenden und zu Vorlegung der Akten und Rechnungen in 
jedem 3ten Jahre . . · . . 138. IV. 
Vormundschaftliche Gelder. GEeset über deren Ausleihung vom 
25. März 1829 44. 1. 
Vorstellungen in= und ausländischer Personen, eingereicht beh Sr. 
Königlichen Hoheit, dem Großherzoge . . . "= 1. — 
W. 
Wegegeld-Befreyte. Siehe Brückengeld-Befreyte. 
Willen — letzte — gerichtlich erklärte oder niedergelegte. — Gesetz 
über die Erdffnung und Bekanntmachung derselben v. 18. April 
18 829 2—597. V. 
Wochenblärter. Siehe Regierungs. und Wochenblätter. 
Würderungen von Immobilien Behufs der Aufnahme eines Dar- 
lehens durch die verpflichteten Ortsgerichts- Personen ohne Kon- 
kurrenz des Gerichtes . . . . . . 9. 1, 1. 
3. 
8euge deren Reisekosten und Versäumnißgebühren in Untersuchungs- 
sa Siehe Auslagen. 
S#chthnus, Ohirurg zu Weimar, dessen Ernennung . 11. L 
  
  
  
Gefertiget in Gemaͤßheit der 7ten Bestimmung des bey Einfuͤhrung des Großherzogl. 
Regierungs-- Blattes unter dem 18. Nrz 1817 erschienenen höchsten Patentes. 
Weimar den 31. Dezember 1829. 
Die Redaktion des Großherzoglichen Regierungs-Blattes. 
Ernst Müller.
	        
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