131
Großherzogl. S. Weimar--Eisenach'sches
Regittungs-Blatt.
Nummer 25. Den 15. Dezember 1829.
Bekanntmachung.
Nachstehendes Steuer-Patent für die Jahre 1830, 1831 und 1832 wird
auf höchsten Befehl hiermit zur öffentlichen Kunde gebracht.
Weimar den 15. Dezember 1829.
Grohherzoglich Sachsische Landesregierung.
von Müller.
Wir Carl Friedrich,
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach,
Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautenburg
ꝛc. ꝛc.
entbiethen Unseren Praͤlaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschaft und
Adel, Beamten, Gerichtsherren, Buͤrgermeistern und Räthen in den Städten,
Richtern und Schuldheißen auf dem Lande und insgemein allen Unseren unter-
thanen in den gesammten Unseren Großherzoglichen Landen, Unsern allergnadigsten
Gruß und fügen ihnen zu wissen:
daß von den, den getreuen Landtag bildenden Abgeordneten der drey
Landstände Unsers Großherzogthumes, zum Behufe der Deckung der