Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1829. (13)

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die, dem Publikandum vom 19. September 1820 allenthalben entsprechende 
Fertigung der Untersuchungs-= Tabellen, unter Androhung einer Disziplinar-Strafe 
von Zehen Thalern für jeden Zuwiderhandlungsfall, nicht weniger unter Vorbe- 
halt geeigneten Einschreitens gegen diejenigen Patrimonial-Gerichtsinhaber, bey 
deren Gerichten es an gehörig eingerichteten Gefängnissen fehlt, hiermit einzu- 
schärfen. Weimar den 16. Dezember 1828. 
Großherzoglich Sachsi sche Landesregierung. 
von Muͤller. 
II. Die dritte Adjunktur der Schulaufsicht in der Diözes Jena ist dem 
Pfarrer Ernst Ludwig Hagen zu Rothenstein verliehen und ihm die Ausfsicht 
über die Schulen in den Ortschaften Ammerbach, Bucha, Burgau, Göschwiß, 
Leutra, Lobeda, Maua und Wenigenjena übertragen worden. 
Weimar den 30. Dezember 1828. 
Großherzoglich Sachsisches Ober-Konsistorium. 
Perucer. 
III. Dem zur Ausübung der höhern Chirurgie, der Augenheilkunde und der 
Geburtshülfe im Großherzogthume admittirten, bisher als Amts-Chirurg zu 
Tiefenort angestellt gewesenen Heinrich Philipp Weilinger aus. Eisenach, ist 
nunmehr der Wohnsitz in der Residenz-Stadt Weimar gestattet und die Stelle 
des Armen= und Zuchthaus-Chirurgen übertragen worden. 
Weimar den 8. Januar 1829. 
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion. 
F. v. Schwendler. 
IV. Indem wir die Kriminal-Gerichte unsers Bereichs und die uns un- 
tergebenen Justiz= Unterbehörden auf die zu Cassel am 24. und 29. September 
und am 11. Dezember vorigen Jahres zur Beförderung des Handels und des 
freyen nachbarlichen Verkehrs abgeschlossenen, in Nummer 20 des Regierungs- 
Blattes vom verflossenen Jahre abgedruckten Staatsverträge verweisen, und die- 
selben insbesondere auf den Art. 14 lll. e. des Vertrages vom 24. September, 
Art. 18 des Vertrages vom 29. Sept. und Art. 10 und 11 des Vertrages vom 11. 
Dezbr. aufmerksam machen, ergehet an jene Behörden hiermit die Anweisung, sich 
von dem Inhalte der gedachten Staatsvertrage, insonderheit in den angezogenen 
Punkten, genau zu unterrichten, und zur Erfüllung derselben, so weit es in 
ihrer Kompetenz liegt, thatig zu seyn, bey vorkommenden Bedenken und Zwei- 
feln aber anher Bericht zu erstatten. Weimar den 9. Januar 1829. 
Großherzoglich Saächsische Landeöregierung. 
von Müller.
	        
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