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Großherzogl. S. Weimar -Eisenach'sches
Regierungs= Blakk.
Nummer 5. Den 6. März 1829.
Ordensverleihung.
Des Großherzogs Königliche Hoheit haben dem Fürsten Herrn Labanoff
de Rostow, Kaiserlich Russischen General-Major, das Komthurkreuz
Höchstihres Hausordens vom weißen Falken am 16. vorigen Monathes zu ver-
leihen gnädigst geruhet.
Beytrit t
der Fürstlich Schwarzburg-Sondershaufseschen Oberherrschaft zu den Staatsver-
trägen des mitteldeutschen Handelsvereins vom 21. und 29. Sept. 1828.
J.
Nachdem Se. Durchlaucht der souveraine Fürst zu Schwarzburg-Sonders-
hausen den Wunsch zu erkennen gegeben, in Ansehung des oberherrschaftlichen
Fürstlichen Landesantheiles, nähmlich der Herrschaft Arnstadt mit Amt-Gehren, in
den, durch Vertrag vom 24. September dieses Jahres gestifteten Verein mehrer
deutschen Bundesstaaten zur Beförderung des freyen Handels und Verkehrs, auf-
genommen zu werden: so ist in Gemäßheit der Casseler Verabredungen
von Seiten der Königlich Sächsischen Regierung durch den Koöniglichen wirkli-
chen Geheimerath Hans Georg von Carlowiz auf Oberschöna, Domherrn
des Hochstifts Merseburg, Komthur des Königlich Sächsischen Civil-Verdienst=
Großkreuz des Kaiserlich Oesterreichischen Leopold-, Ritter des Kaiserlich Russi-
schen St. Annen= und des Königlich Preußischen Johanniter-Ordens;
umd von Seiten der Großherzoglich Sächsischen Regierung
durch den Großherzoglich wirklichen Geheimerath, D. Christian Wilhelm
Schweitzer, Großkreuz des Großherzoglich Sächsischen Hausordens vom wei-
ßen Falken, des Koniglich Sachsischen Civil-Verdienst = und des Kurfürstlich