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Regierungen, welche den obigen Vertrag vom 24. September abgeschlossen haben,
uͤbersendet werden. Diese hoͤchsten und hohen Regierungen werden dagegen
Ihre Ratifikationen ebenfalls, sobald als möglich, dem Fürstlichen geheimen Kon-
filium zu Sondershausen zusenden.
Urkundlich ist gegenwärtiger Accessions-Vertrag von den genannten Bevoll-
mächtigten unterzeichnet und mit ihren Siegeln bedruckt worden.
So geschehen Weimar den fünf und zwanzigsten Dezember Eintausend Acht-
hundert und Acht und Zwanzig.
(L. S.) Hans Georg von Carlowiz.
(L. S.) D. Christian Wilhelm Schweitzer.
(L. S.) Carl Friedrich Anton von Conta.
(L. 8.) Christian Wilhelm Friedrich Caspar von Kauffberg.
II.
Wir Carl Friedrich,
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach,
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautenburg
ic. ꝛc.,
urkunden hiermit: Nachdem Wir den Vertrag gelesen und gepruͤft haben, welcher
zwischen Unseren Bevollmächtigten, Unserm wirklichen Geheimerathe D. Schwei-
ber und Unserm wirklichen geheimen Legations-Rathe und geheimen Referen-
dar von Conta, ingleichen dem Königlich Sachsischen Bevollmachtigten, wirk-